Studium im Ausland
Gesundheitsschutz für Studierende

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums, ein Praktikum weit weg von zu Hause oder ein Einsatz als Au-pair bedeuten immer ein kleines Abenteuer. Damit Sie dabei nur angenehme Überraschungen erleben, informieren wir Sie über die Voraussetzungen für einen optimalen Versicherungsschutz.
Gesetzliche und private Absicherungsmöglichkeiten
Während Ihres Studienaufenthalts oder Praktikums im Ausland sind Sie entweder im jeweiligen Studienland selbst – beispielsweise wenn das Landesrecht es vorschreibt - oder weiterhin von Deutschland aus über uns versichert.
Familienversicherung
Während eines Studienaufenthalts im Ausland bleibt Ihre Familienversicherung bestehen, solange Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort weiterhin in Deutschland ist. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland oder verlegen ihn für das Studium dorthin? Dann rufen Sie uns bitte an, damit wir Sie über die Möglichkeit der nachfolgenden Familienversicherung beraten können.
Krankenversicherung der Studenten (KvdS)
Sind Sie bei der BAHN-BKK in der Krankenversicherung der Studenten versichert? In diesem Fall besteht Ihre Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) grundsätzlich so lange, wie Sie an einer deutschen Hochschule und gegebenenfalls zusätzlich an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind.
Besteht ein Versicherungsschutz im Ausland, können Sie als Student die Krankenversicherung bei uns beenden.
Übersicht über die Möglichkeiten der Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten:
eingeschrieben in Deutschland | eingeschrieben in EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz | eingeschrieben in anderen Staaten | |
---|---|---|---|
Wohnort Deutschland | ja* | ja* | nein |
Wohnort in EU-Staaten, Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein | nein | nein | nein |
Wohnort in anderen Staaten | ja* | nein | nein |
* Die KVdS wird auch durchgeführt, wenn zusätzlich noch eine Einschreibung in einem weiteren Staat besteht.
Welche Besonderheiten gibt es während eines Praktikums im Ausland?
Bleiben Sie während des Praktikums an einer deutschen Hochschule eingeschrieben (Zwischenpraktikum), besteht eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten fort. Bei einem Vor- oder Nachpraktikum besteht normalerweise keine Einschreibung an einer deutschen Hochschule und damit auch keine Versicherung als Student.
Wie erhalten ich Leistungen im Ausland?
Informieren Sie sich, wo und wie Sie mit Ihrer Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) bzw. einem Auslandskrankenschein über Ihre Versicherung bei uns Leistungen im Ausland erhalten können.
Was sollte ich grundsätzlich beachten?
Besteht Ihre Versicherung bei uns während Ihres Auslandaufenthaltes? Dann reichen Sie bitte den Nachweis über die Dauer Ihres Ausland-Studiums bei uns ein. Wir senden Ihnen dann die entsprechende Krankenversichertenkarte oder -bescheinigung zu.
Informationen über die Absicherungsmöglichkeiten der einzelnen Länder erhalten Sie bei Ihrem studentischen Auslandsamt oder der ausländischen Universität. Falls für Sie eine eigene Versicherung im Ausland besteht, informieren Sie uns bitte darüber, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Für die weitere Versicherung bei uns nach Ihrem Auslandsaufenthalt ist es entscheidend, ob Sie familienversichert oder in der Krankenversicherung für Studenten pflichtversichert sind.
Unsere Servicenummer aus dem Ausland: 00800 22 46 2550
kostenfrei aus dem Festnetz in mehr als 50 Ländern erreichbar
Aktuelle Merkblätter
...mit Informationen zur ärztlichen Behandlung im Ausland, Medikamenten und Kostenerstattung stellt der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen) auf seiner Website bereit.
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