Behandlung im Ausland
Kostenerstattung nach privater Auslage
Wenn Sie im Europäischen Ausland oder in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes erkranken und ärztliche Hilfe benötigen, erstatten wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Großteil der Kosten, die Sie privat ausgelegt haben. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen ist eine Kostenerstattung hingegen nicht möglich.
Unsere Servicenummer aus dem Ausland: 00800 22 46 2550
kostenfrei aus dem Festnetz in mehr als 50 Ländern erreichbar
So bekommen Sie eine Großteil der Kosten erstattet
- Wurden Ihnen Kosten für die Behandlung in Rechnung gestellt, weil die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. der Auslandskrankenschein (Auslandsbescheinigung) nicht anerkannt wurde, können Sie die Rechnung nach Ihrer Rückkehr bei uns zur Erstattung einreichen.
- Die Rechnung sollte in deutscher Sprache ausgestellt bzw. übersetzt sein.
- Jede Behandlung und jedes verordnete Medikament oder Heilmittel muss auf der Rechnung eindeutig erkennbar und einzeln aufgelistet sein.
- Aus der Rechnung muss genau hervorgehen, wer behandelt wurde, worin die Behandlung bestand und welche Kosten angefallen sind.
- Bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt erstattet Ihnen Ihr Arbeitgeber den Rechnungsbetrag.
Das ist bei einer geplanten Behandlung im Ausland zu beachten
- Eine Kostenübernahme kann nur erfolgen, wenn die Kosten für diese Behandlung oder Leistung auch in Deutschland von uns getragen werden können. Das bedeutet, die Behandlung oder Leistung, die Sie in Anspruch nehmen möchten, muss in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
- Vor dem Behandlungsbeginn ist die Leistung bei uns zu beantragen und eine Kostenzusage einzuholen.
Eine Kostenübernahme für eine geplante Behandlung ist nach Vorlage aller Voraussetzungen für alle Europäischen Länder und Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes möglich.
Bitte bedenken Sie, dass die Preise in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union unterschiedlich hoch sind. Wir dürfen die Kosten einer Behandlung nur bis zu der Höhe übernehmen, die auch im Inland entstanden wären. Leistungen, die in Deutschland nicht der Gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden, können auch nicht im Ausland übernommen werden. Zum Teil übersteigen die privaten Rechnungen die Preise der deutschen bzw. ausländischen Vertragssätze, so dass Ihr Erstattungsbetrag niedriger ausfallen kann. Damit Sie nicht selbst für die Kosten aufkommen müssen, ist eine private Krankenversicherung unverzichtbar.
Aktuelle Merkblätter
Für detaillierte Auskünfte zu Ihrem Reiseland eigenen sich die Merkblätter des GKV-Spitzenverbandes. Und selbstverständlich können Sie uns bei Fragen unter der kostenfreien Servicenummer erreichen.
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