Elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU)
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung Ihrer Arbeit nicht nachgehen können oder dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung).
Bereits seit 01. Januar 2023 läuft das Verfahren mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) grundsätzlich digital. Ob Ihre Arztpraxis uns die Krankmeldung tatsächlich digital übermittelt, hängt jedoch weiterhin davon ab, ob sie bereits an die dafür notwendige technische Infrastruktur angebunden ist.
So funktioniert die eAU
Wenn Sie arbeitsunfähig erkranken, müssen wir als Ihre Krankenkasse sowie Ihr Arbeitgeber bzw. die Agentur für Arbeit darüber informiert werden. Dieser Prozess wurde in den letzten Jahren schrittweise digitalisiert.
Nun läuft der Prozess optimaler Weise so ab:
Die Arztpraxis übermittelt uns Ihre Krankmeldung digital. Sie melden sich am ersten Tag Ihrer Erkrankung bei Ihrem Arbeitgeber weiterhin auf dem gewohnten Weg – zum Beispiel per Telefon oder E-Mail – krank. Daraufhin fordert Ihr Arbeitgeber bei uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an und wir übermitteln ihm die relevanten Daten – selbstverständlich erhält Ihr Arbeitgeber keine Informationen zu Ihrer Diagnose.
Von der Arztpraxis erhalten Sie in diesem Fall nur noch einen Papierausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen. Eine Ausfertigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie nur noch auf Anfrage in der Arztpraxis.
Ob Ihre Arztpraxis uns die Krankmeldung tatsächlich digital übermittelt, hängt jedoch weiterhin davon ab, ob sie bereits an die dafür notwendige technische Infrastruktur angebunden ist.
Das bleibt für Sie zu tun:
Melden Sie sich in jedem Fall am ersten Tag Ihrer Erkrankung oder wenn Sie stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Agentur für Arbeit oder der Minijob-Zentrale krank.
Nimmt Ihre Arztpraxis noch nicht am elektronischen Verfahren teil, erhalten Sie weiterhin einen Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse. Diesen übermitteln Sie uns innerhalb einer Woche. Ganz bequem geht das über unsere BAHN-BKK App.
Wenn Sie Kranken- oder Verletztengeld erhalten, melden Sie sich umgehend bei uns krank, damit keine Nachweislücke entsteht.
Fragen & Antworten zur eAU
Eine elektronische Übermittlung Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ausgeschlossen, wenn Sie
- im Ausland erkranken oder im Ausland stationär im Krankenhaus behandelt werden.
- im Ausland arbeiten, aber in Deutschland wohnen (Grenzgänger).
- eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in einer Reha-Klinik durchführen.
- einen Privatarzt aufsuchen.
In diesen Fällen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bzw. der Agentur für Arbeit oder der Minijob-Zentrale und uns eine gedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Wie lange Sie bei einer Erkrankung ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben dürfen, regelt Ihr Arbeitgeber mit Ihnen im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Ist darin nichts festgelegt, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach müssen Sie sich umgehend krank melden (telefonisch oder per E-Mail) und dem Arbeitgeber spätestens am 4. Tag Ihrer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes vorweisen. Diese Regelung gilt auch für Beschäftigte in einem Minijob. Durch das neue elektronische Verfahren, brauchen Sie keine Bescheinigung mehr weiterleiten. Diese fordert der Arbeitgeber bei uns an.
Die Agentur für Arbeit nimmt seit dem 1. Januar 2024 auch am elektronischen Verfahren teil.
Sind Sie arbeitslos gemeldet, dann lassen Sie Ihr Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und teilen der Agentur für Arbeit anschließend formlos deren Beginn und die Dauer mit. Eine Papierbescheinigung („gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“) müssen Sie nicht mehr vorlegen.
Nehmen Sie an Aktivierungs- oder beruflichen Eingliederungsmaßnahmen teil, dann informieren Sie sowohl die Arbeitsagentur als auch Ihren Maßnahmeträger über den Beginn und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Weiterhin müssen Sie eine Papier-Bescheinigung vorlegen wenn:
- Sie privat krankenversichert sind,
- Ihr Kind erkrankt ist,
- Sie von einem Arzt/einer Ärztin im Ausland krankgeschrieben wurden.
- Sie sich von einem Arzt/einer Ärztin ohne Kassenzulassung auf eigene Rechnung haben ärztlich behandeln lassen.
Personen, die durch das Jobcenter betreut werden, müssen generell weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
Wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Arbeitsentgelt bzw. die Agentur für Arbeit Ihr Arbeitslosengeld weiterzahlt – in der Regel bis zu 6 Wochen lang. Haben Sie diesen Anspruch nicht oder nicht mehr, prüfen wir Ihren Anspruch auf Krankengeld.
Melden Sie sich bei uns, sobald Sie wissen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber bzw. die Agentur für Arbeit Ihr Arbeitsentgelt bzw. Ihr Arbeitslosengeld nicht mehr weiterzahlt. Wir prüfen dann Ihren Anspruch auf Krankengeld.
Sie erhalten in der Arztpraxis eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen. Wenn Ihre Arztpraxis nicht am Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilnimmt oder eine digitale Übermittlung nicht möglich ist, wird Ihnen ersatzweise eine schwarz-weiße Ausfertigung für die Krankenkasse ausgestellt.
Bitte übersenden Sie uns diese umgehend über unsere BAHN-BKK App oder per Post an:
BAHN-BKK
48123 Münster
Wenn Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht digital übersenden kann, übermitteln Sie uns bitte die Ausfertigung für die Krankenkasse innerhalb einer Woche.
Am bequemsten senden Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über die BAHN-BKK App: Fotografieren Sie dazu die Bescheinigung mit Ihrem Smartphone und übermitteln Sie uns diese.
Alternativ schicken Sie die Originalbescheinigung (Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse) bitte per Post an:
BAHN-BKK
48123 Münster
Bitte informieren Sie sobald als möglich Ihren Arbeitgeber bzw. die Agentur für Arbeit über Ihren Krankenhausaufenthalt. Erhalten Sie bei der Entlassung aus dem Krankenhaus eine Aufenthaltsbescheinigung (Liegebescheinigung), müssen Sie diese nicht mehr weiterreichen. Ihr Arbeitgeber/Ihre Agentur für Arbeit erhält die Informationen auf elektronischem Wege. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für den Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich.
Können Sie nach Ihrer Entlassung nicht gleich wieder arbeiten, müssen Sie sich am nächsten Werktag bei Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt vorstellen. Ist Ihnen das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, darf Ihnen der Krankenhausarzt bzw. die Krankenhausärztin bei Ihrer Entlassung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für längstens 14 Tage ausstellen. Seit 01. Januar 2023 geschieht dies auch elektronisch (eAU). Kann das Krankenhaus uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht digital übersenden, übermitteln Sie uns bitte die Ausfertigung für die Krankenkasse innerhalb einer Woche.
Sind Sie arbeitslos, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin selbst bei der Agentur für Arbeit vorlegen.
Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt darf Ihnen nach telefonischer Anamnese oder Videosprechstunde grundsätzlich für alle Erkrankungen eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, solange keine schwere Symptomatik vorliegt. Dies gilt ausschließlich für die erstmalige Krankschreibung je Arbeitsunfähigkeit. Die Erstbescheinigung nach telefonischer Anamnese darf für maximal 5 Kalendertage und per Videosprechstunde für maximal 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Agentur für Arbeit Ihre Erkrankung gemeldet haben – das sollten Sie unbedingt weiterhin am ersten Tag Ihrer Erkrankung tun – erfolgt eine elektronische Anfrage an uns. Wir übermitteln dann die vom behandelnden Arzt festgestellten Zeiträume Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder Zeiträume einer stationären Krankenhausbehandlung. Selbstverständlich erhält Ihr Arbeitgeber/Ihre Agentur für Arbeit auch weiterhin keine Informationen zu Ihrer Diagnose.
Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf Basis eines Online-Fragebogens oder einer Chat-Befragung sind ausgeschlossen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die über das Portal au-schein.de ausgestellt werden, können nur anerkannt werden, wenn sie eine Diagnose enthalten.