Ärztliche Zweitmeinung

  • Rücken, Hüfte, Knie und Schulter
  • Therapieschwierige Schmerzen
  • Planbare Eingriffen
  • Beratung durch InfoMedicus
Orthopädie untersucht als Zweitmeinung das Knie einer Frau

Vor einem operativen Eingriff wünschen sich viele Patienten eine zweite Arztmeinung, um mehr Vertrauen in die anstehende Behandlung zu gewinnen. Nicht immer ist es eindeutig, welcher nächste Therapieschritt am besten geeignet ist. Gerade dann, wenn es sich um Operationen handelt, die häufig mit Komplikationen oder Nebenwirkungen einhergehen oder die nur bei einem Teil der Patienten helfen. Hier müssen Patienten den Empfehlungen ihres behandelnden Arztes vertrauen, die oftmals Ergebnis seiner individuellen Erfahrungen sind.

Untersuchung im Schmerzzentrum

Zweitmeinung zu Operationen an Rücken, Hüfte, Knie und Schulter

Nicht jede Operation an Rücken, Hüfte, Knie und Schulter ist notwendig. Durch eine fachübergreifende Untersuchung von Orthopädinnen bzw. Orthopäden, Schmerzärztinnen oder -ärzten, Physio- und Psychotherapeutinnen oder -therapeuten können Behandlungsalternativen aufgezeigt und Operationen gegebenenfalls vermieden werden.

Wer kann das Angebot nutzen?

Um unser Angebot zur Zweitmeinung nutzen zu können, benötigen Sie lediglich eine Krankenhausverordnung für einen stationären operativen Eingriff oder eine Überweisung zur Zweitmeinung in Abwägung einer Operation am Rücken oder einer Gelenkersatzoperation an Hüfte, Knie oder Schulter. Bitte bringen Sie die Krankenhausverordnung bzw. die Überweisung zur Zweitmeinung zu Ihrer Untersuchung in das teilnehmende Schmerzzentrum mit.

Welche Leistungen beinhaltet die Untersuchung?

Sie erhalten eine schmerztherapeutische, physiotherapeutische sowie psychotherapeutische Untersuchung. Daraufhin wird Ihnen ein gemeinsamer interdisziplinärer Therapievorschlag mit einer alternativen Behandlungsempfehlung für Sie und Ihren behandelnden Arzt ausgestellt.

Die Untersuchung für die Zweitmeinung dauert etwa 2,5 bis 3 Stunden.

Wie kann ich das Angebot nutzen?

Online Zweitmeinung bei therapieschwierigen Schmerzen

Ganzheitlicher Ansatz bei chronischen Schmerzen

Sie leiden unter chronischen Schmerzen und empfinden Ihre bisherige Behandlung als unzureichend? Dann wenden Sie sich an unseren Vertragspartner IMC. Dort beraten Sie Expertinnen und Experten online unter anderem bei diesen chronischen Schmerzen:

  • Nervenschmerzen
  • Kopfschmerzen (Migräne, Spannungskopfschmerzen, Cluster-Kopfschmerzen)
  • Fibromyalgie
  • Chronisches regionales Schmerzsyndrom (CRPS)
  • Osteoporose
  • Rückenschmerzen
  • Schmerzen der großen Gelenke (Hüfte, Knie, Schulter)
Welche Leistungen beinhaltet die Untersuchung?

Unser Angebot ist ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem verschiedene Experten (Arzt, Physiotherapeut, Psychotherapeut) in einer Art interdisziplinärer Online-Schmerzkonferenz gleichzeitig einbezogen werden. Dabei wird nicht nur die Frage beantwortet, ob eine stationäre Aufnahme bzw. eine OP notwendig ist. Bei der Zweitmeinung von IMC werden zusätzlich folgende Fragen beantwortet: 

  • Ist eine stationäre Behandlung sinnvoll?
  • Ist es sie beste Antwort auf die Schmerzprobleme?
  • Welche Alternativen gibt es?

Die Online-Beratung dauert bis zu 2,5 Stunden. Bei Bedarf können Sie bis zu 4 weitere Onlinetermine vereinbaren.

Wer kann das Angebot nutzen?

Um unser Angebot zur Zweitmeinung nutzen zu können, benötigen Sie eine Krankenhausverordnung für eine stationäre Aufnahme oder eine Überweisung zur Zweitmeinung oder Mitbehandlung. 

Wie kann ich das Angebot nutzen?

Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen

Bei verschiedenen planbaren Operationen haben Sie die Möglichkeit, sich vor dem Eingriff eine 2. ärztliche Meinung einzuholen. So können Sie sich absichern, dass die vorgeschlagene Behandlung auch durch einen unabhängigen Arzt bzw. Ärztin bestätigt wird oder Sie einen alternativen Behandlungsvorschlag erhalten. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie mindestens 10 Tage vor der Operation auf die Möglichkeit der Zweitmeinung hinweisen. 

Bei welchen Eingriffen kann ich eine Zweitmeinung einholen?

Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung bei diesen Eingriffen: 

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Eingriffe zum Hüftgelenkersatz
  • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
  • Implantation einer Knieendoprothese
  • Eingriffen an Aorten-Aneurysmen
Wo kann ich eine Zweitmeinung einholen?

Die kostenfreie Telefonnummer von InfoMedicus finden Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte oder schreiben Sie ein E-Mail an InfoMedicus.

Passend zum Thema

InfoMedicus

Unsere kostenfreie, weltweite Gesundheitshotline beantwortet rund um die Uhr alle Ihre Gesundheitsanfragen.