Ärztliche Zweitmeinung

  • Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen
  • Beratung durch InfoMedicus
  • Untersuchung im Schmerzzentrum
Orthopädie untersucht als Zweitmeinung das Knie einer Frau

Vor einem operativen Eingriff wünschen sich viele Patienten eine zweite Arztmeinung, um mehr Vertrauen in die anstehende Behandlung zu gewinnen. Nicht immer ist es eindeutig, welcher nächste Therapieschritt am besten geeignet ist. Gerade dann, wenn es sich um Operationen handelt, die häufig mit Komplikationen oder Nebenwirkungen einhergehen oder die nur bei einem Teil der Patienten helfen. Hier müssen Patienten den Empfehlungen ihres behandelnden Arztes vertrauen, die oftmals Ergebnis seiner individuellen Erfahrungen sind.

Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen

Bei verschiedenen planbaren Operationen haben Sie die Möglichkeit, sich vor dem Eingriff eine 2. ärztliche Meinung einzuholen. So können Sie sich absichern, dass die vorgeschlagene Behandlung auch durch einen unabhängigen Arzt bzw. Ärztin bestätigt wird oder Sie einen alternativen Behandlungsvorschlag erhalten. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie mindestens 10 Tage vor der Operation auf die Möglichkeit der Zweitmeinung hinweisen. 

Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung bei diesen Eingriffen: 

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Eingriffe zum Hüftgelenkersatz
  • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
  • Implantation einer Knieendoprothese
  • Eingriffen an Aorten-Aneurysmen (neu ab 01.10.2024)

Die kostenfreie Telefonnummer von InfoMedicus finden Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte oder schreiben Sie ein E-Mail an InfoMedicus.

Untersuchung im Schmerzzentrum

Zweitmeinung zu Operationen an Rücken, Hüfte, Knie und Schulter

Nicht jede Operation an Rücken, Hüfte, Knie und Schulter ist notwendig. Durch eine fachübergreifende Untersuchung von Orthopädinnen bzw. Orthopäden, Schmerzärztinnen oder -ärzten, Physio- und Psychotherapeutinnen oder -therapeuten können Behandlungsalternativen aufgezeigt und Operationen gegebenenfalls vermieden werden.

Welche Leistungen beinhaltet die Untersuchung?

Sie erhalten eine schmerztherapeutische, physiotherapeutische sowie psychotherapeutische Untersuchung. Daraufhin wird Ihnen ein gemeinsamer interdisziplinärer Therapievorschlag mit einer alternativen Behandlungsempfehlung für Sie und Ihren behandelnden Arzt ausgestellt.

Die Untersuchung für die Zweitmeinung dauert etwa 2,5 bis 3 Stunden.

Wer kann das Angebot nutzen?

Um unser Angebot zur Zweitmeinung nutzen zu können, benötigen Sie lediglich eine Krankenhausverordnung für einen stationären operativen Eingriff oder eine Überweisung zur Zweitmeinung in Abwägung einer Operation am Rücken oder einer Gelenkersatzoperation an Hüfte, Knie oder Schulter. Bitte bringen Sie die Krankenhausverordnung bzw. die Überweisung zur Zweitmeinung zu Ihrer Untersuchung in das teilnehmende Schmerzzentrum mit.

Wie können Sie das Angebot nutzen?

Auf der Website unseres Vertragspartners IMC Integrative Managed Care GmbH können Sie auf einer interaktiven Deutschlandkarte ganz schnell sehen, welches Schmerzzentrum Ihrem Wohnort am nächsten liegt. Gerne können Sie uns auch anrufen und wir nennen Ihnen die Telefonnummer des nächstgelegenen Schmerzentrums. Einen Termin vereinbaren Sie direkt mit dem Schmerzzentrum. Diesen bekommen Sie innerhalb einer Woche.

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