Zahnvorsorge, zahnärztliche Behandlung & Zahnersatz
Für gesunde Zähne und ein gutes Wohlbefinden
Wir möchten, dass Ihre Zähne dauerhaft gesund bleiben. Darum belohnen wir alle Kundinnen und Kunden, die ihre Zähne pflegen und regelmäßig zum Zahnarzt gehen.
So unterstützen wir Sie
Zur Prophylaxe, also zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen, gehört ein regelmäßiger Kontrolltermin beim Zahnarzt. Erwachsene können einmal im Jahr eine zahnärztliche Untersuchung auf Kosten der BAHN-BKK in Anspruch nehmen. Dabei werden Zähne und Zahnfleisch eingehend untersucht. Die Abrechnung erfolgt ganz bequem über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Zum Nachweis Ihrer regelmäßigen Zahnarztbesuche gibt es das sogenannte Bonusheft, das Sie in der Zahnarztpraxis erhalten. Ist einmal Zahnersatz nötig, erhöht die BAHN-BKK den Festzuschuss für Zahnersatz, wenn Sie Ihre Zahnarztbesuche lückenlos nachweisen können.
Für Kinder bis zum 6. Geburtstag übernehmen wir die zahnärztlichen Untersuchungen sowie die Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach Bedarf. In vielen Kindergärten und Schulen werden Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe durchgeführt. Für Kinder, die nicht an der Gruppenprophylaxe teilnehmen können, bieten wir die Maßnahmen individuell beim Zahnarzt an.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren sollten einmal je Kalenderhalbjahr einen Kontrolltermin beim Zahnarzt wahrnehmen. Wir tragen die Kosten für die Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe). Dazu gehört bei Kindern und Jugendlichen auch eine Fissurenversiegelung der Backenzähne.
Bei Kindern ab 12 Jahren trägt der Zahnarzt die Untersuchung in ein Bonusheft ein, das Sie in der Zahnarztpraxis erhalten. Durch ein lückenlos gepflegtes Bonusheft erhöht sich später der BAHN-BKK-Zuschuss, wenn Zahnersatz notwendig ist. So zahlt sich die regelmäßige Zahnvorsorge in jungen Jahren über die Mundgesundheit hinaus auch finanziell aus.
100 € für die Zahngesundheit Ihrer Kinder
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren erhalten jedes Jahr bis zu 100 € zusätzlich für die Gesundheit ihrer Zähne.
Wir übernehmen die Kosten für eine Amalgam-Füllung, für die der Zahnarzt eine zweijährige Garantie gewährt. Sie möchten ein anderes Material, wie z.B. Kunststoff, Gold oder Keramik? Dann tragen Sie die Mehrkosten, die über dem Betrag der Kosten des plastischen Werkstoffs Amalgam liegen.
Bei Parodontitis (umgangssprachlich „Parodontose“) handelt es sich um eine bakterielle Entzündung des Zahnbetts.
Vor einer Parodontitisbehandlung klärt Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt zunächst Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen ab. Außerdem werden Stadium und Grad der Erkrankung erhoben. Dazu misst Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt an jedem Zahn die Sondierungstiefen. Mit den Millimeterangaben wird die Zahnfleischtaschentiefe ermittelt.
Es erfolgt eine Prüfung auf mögliche Entzündungsaktivitäten oder Zahnlockerungen. Mit der Einschätzung des Krankheitsstadiums wird der Schweregrad ermittelt.
Sie erhalten eine Mundhygieneunterweisung und eine antiinfektiöse Therapie. Reicht dies nicht aus folgt die chirurgische Therapie.
Die langfristige Nachbehandlung der Parodontitisbehandlung wird „Unterstützende Parodontitistherapie“ (UPT) genannt. Bei der UPT kontrolliert Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt die Mundhygiene, reinigt alle Zähne von Biofilmen und Belägen und misst und reinigt falls nötig die Zahnfleischtaschen. Dies entspricht einer professionellen Zahnreinigung (PZR). Zudem erhalten Sie Hinweise und Tipps, wie Sie zu Hause selbst für eine gute Mundhygiene sorgen. Die UPT kann bis zu zwei Jahren dauern und wird ein- bis dreimal jährlich durchgeführt. Eine Verlängerung der UPT ist maximal bis zu sechs Monaten möglich.
Wichtig: Vor der Behandlung einer Parodontitis muss Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin einen Behandlungsplan erstellen. Diesen reichen Sie bitte unbedingt bei uns zur Genehmigung ein, bevor die Behandlung beginnt. Mit unserer Kostenzusage rechnet die Zahnarztpraxis die genehmigten Kosten über Ihre Gesundheitskarte (eGK) mit uns ab.
Für Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder Prothesen, gelten sogenannte „befundorientierte Festzuschüsse". Das heißt, benötigen Sie Zahnersatz, erstellt Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt zunächst einen Befund. Für diesen zahlen wir dann einen festen Zuschuss. Dieser ist bei allen Krankenkassen gleich und wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss für jeden Befund festgelegt.
Ein Beispiel:
Einen zerstörten Backenzahn versorgt man üblicherweise mit einer Vollgusskrone aus Metall. Entscheiden Sie sich für diese Regelversorgung, rechnet der Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit uns ab. Wählen Sie eine andere Form des Zahnersatzes, etwa einen Implantat getragenen Zahnersatz, zahlen wir den Festzuschuss für die Regelversorgung und Sie übernehmen die durch das aufwendigere Material zusätzlich anfallenden Kosten. In dieser Situation zahlen Sie zunächst die Gesamtrechnung an den Zahnarzt. Dann stellen Sie bei uns einen Antrag auf Erstattung des Festzuschusses und wir überweisen diesen auf Ihr Konto.
Höhe der Festzuschüsse
Je besser Sie Ihre Zähne pflegen, desto günstiger wird später Ihr Zahnersatz. Ihr Festzuschuss erhöht sich
- um 10 %, wenn Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren
- um weitere 5 %, wenn Sie in den letzten 10 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren.
Lassen Sie sich dazu Ihr Bonusheft bei allen Vorsorgeuntersuchungen von Ihrem Zahnarzt abstempeln. Dies ist ein wichtiger Nachweis um den höchstmöglichen Zuschuss zu erhalten.
Festzuschuss ohne Bonus | 60% |
Festzuschuss mit Bonus für 5 Jahre | 70% |
Festzuschuss mit Bonus für 10 Jahre | 75% |
Ausnahmeregelung
Ein einmaliges Versäumnis bei der Vorsorgeuntersuchung führt in begründeten Ausnahmefällen nicht zum Verlust Ihres Bonusanspruchs. Es hat keine Folgen für die Anrechnung bei Ihrem vollem Festzuschuss, wenn das Versäumnis in den Jahren 6 bis 10 vor dem aktuellen Behandlungsbeginn liegt.
Für die Prüfung des Ausnahmefalles reichen Sie uns bitte eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Nicht Inanspruchnahme ein, damit wir über die Anrechnung entscheiden können.
Beantragung und Kostenzuschuss
In der Regel erhalten Sie von Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt keinen Heil- und Kostenplan mehr. Das Verfahren wurde digitalisiert und Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt übermittelt den Antrag direkt elektronisch an uns. Sobald wir den Antrag geprüft haben, teilen wir Ihnen mit, welchen Kostenanteil wir übernehmen.
Sie erhalten von der Praxis nur noch die für Sie relevanten Informationen über Kosten und Details der geplanten Behandlung. Auch die Erklärungen, dass Sie über die geplante Behandlung aufgeklärt wurden und damit einverstanden sind, erhalten Sie weiterhin schriftlich.
Gut zu wissen: Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, benötigen Sie sowohl die Patienteninformationen als auch unseren Bescheid um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen.
Bitte informieren Sie sich immer vor einer Behandlung über die anstehenden Kosten. Ihre Zahnarztpraxis übermittelt uns den Heil-und Kostenplan digital. Nach der Genehmigung haben Sie noch die Möglichkeit, sich von einer anderen Zahnarztpraxis eine Zweitmeinung einzuholen. Entscheiden Sie sich dafür sich in der zweiten Praxis behandeln zu lassen, schickt uns diese Zahnärztin bzw. dieser Zahnarzt einen neuen Heil-und Kostenplan zu. Wenn wir diesen genehmigen, ist die Genehmigung für den ersten Plan hinfällig.
Falls Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen für Sie eine besondere finanzielle Härte bedeuten, bieten wir Ihnen im Rahmen der Härtefallregelung die Möglichkeit, Sie von den Eigenanteilen weiter zu entlasten. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne persönlich.
Sie haben eine Privatrechnung erhalten?
Alle Leistungen, für die wir die Kosten übernehmen, rechnet die Arztpraxis über Ihre Gesundheitskarte (eGK) direkt mit uns ab. Zu privatärztlich erbrachten Leistungen können wir Ihnen keine Auskünfte geben.
Klären Sie deshalb bitte mit Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt, wofür Sie die Rechnung erhalten haben.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Rechnung haben, kontaktieren Sie gerne die Patientenberatungsstellen der (Landes-)Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Diese bieten Ihnen eine kostenfreie und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Expertinnen und Experten an. Die Kontaktdaten der Beratungsstelle in Ihrem Bundesland finden Sie hier: