Satzungen der BAHN-BKK
Krankenkasse und Pflegekasse
Im Rahmen der Selbstverwaltung gestalten Versicherte und ihre Arbeitgeber die Politik der BAHN-BKK über einen gemeinsam gebildeten Verwaltungsrat aktiv mit. Eine der wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrates ist es, die Satzung der BAHN-BKK und der BAHN-BKK Pflegekasse sowie deren Änderungen zu beschließen.
Die Satzung der BAHN-BKK enthält detaillierte Informationen zur Mitgliedschaft, den Leistungen, den Zusatzbeiträgen sowie den Organen der BAHN-BKK.
Genehmigt wird die Satzung von der Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen, dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
EXTRAS in der Satzung festgeschrieben
Bei den Leistungen der Krankenkassen unterscheidet man zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, die alle gesetzlichen Krankenkassen anbieten müssen, und den sogenannten Satzungsleistungen, die eine Krankenkasse in festgelegten Bereichen zusätzlich gewähren kann. Die BAHN-BKK mach hiervon umfangreichen Gebrauch: Im Teil 5 der Satzung sind in den Paragraphen 14 - 28 die zusätzlichen Leistungen für Versicherte (EXTRAS) festgeschrieben.
- Satzung der BAHN-BKK - Artikel 1
- Satzung der BAHN-BKK - Artikel 2
- Anhang 1 - Unternehmen nach § 1 Abs. II
- Anhang 2 - Entschädigungsregelung Verwaltungsrat
- Anhang 3 - Ausgleich Arbeitgeberaufwendungen, AAG
- Anhang 4 - Wahltarif „Krankengeld Premium“
- Anhang 5 - Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Versorgungsprodukte