Jugendbonus
Bonus für Kinder & Jugendliche bis 15 Jahre
Wir unterstützen Sie und Ihre Kinder bei einer aktiven und gesunden Lebensführung - und das ganz unkompliziert: Untersuchungsheft und Impfpass abgeben und Bonus erhalten.
Wer kann den Bonus bekommen?
Alle Jugendlichen im Alter von 15 Jahren können einmalig diesen Bonus beantragen, wenn sie die Früherkennungsuntersuchungen, die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen nachweisen können. NEU ab 2025: Wenn die Jugendlichen sich im Bonusjahr eine Smartwatch mit Fitness- und Gesundheitsfunktionen gekauft haben, verdoppeln wir den Bonus für bis zu drei Maßnahmen (bis maximal in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten).
Wichtig: Die Smartwatch muss Daten zum Fitness- und Gesundheitsstatus messen und erfassen können: also nicht nur Schritte (Fitnessdaten), sondern auch Vitalwerte wie Herzfrequenz, Atemfrequenz, Blutsauerstoffsättigung (Gesundheitsdaten).
Voraussetzung: Zum Zeitpunkt der jeweiligen Untersuchung oder Impfung ist das Kind oder der Jugendliche bei uns versichert.
Welche Untersuchungen werden anerkannt und wie hoch ist der Bonus?
Untersuchung / Impfung | Bonushöhe | |
---|---|---|
1. | U1 - U6 | insgesamt 10 € |
2. | U7 - U9 | insgesamt 10 € |
3. | U10 - U11 | insgesamt 10 € |
4. | J1 Untersuchung | einmalig 30 € |
5. | drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (im Alter von null bis sechs Jahren) | insgesamt 10 € |
6. | vollständige Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter | insgesamt 10 € |
7. | Auffrischungsimpfungen ab dem 5. Lebensjahr | jeweils 10 € |
8. | vollständige Grundimmunisierungen, zum Beispiel gegen HPV, im Alter von 9 bis 15 Jahren | jeweils 10 € |
Wie beantrage ich den Bonus?
Sobald das Kind 15 Jahre alt ist, kann der Bonus bei uns beantragt werden. Das passende Formular finden Sie hier auf der Webseite.
Reichen Sie einfach die Unterlagen ein und wir schreiben den Bonus gut. Am schnellsten geht das mit unserer BAHN-BKK App - einfach abfotografieren und hochladen. Wenn Sie bzw. Ihr Kind eine Smartwatch gekauft haben und den Bonus für bis zu 3 Maßnahmen verdoppeln wollen, benötigen wir außerdem einen entsprechenden Kaufbeleg. Auf der Rechnung müssen Kaufdatum, Preis, Typ des Geräts und der Name des oder der Jugendlichen bzw. des oder der Erziehungsberechtigten als Käuferin bzw. Käufer vermerkt sein. Fügen Sie dem Bonussammler diese Rechnung sowie den Zahlungsbeleg bei.