Heilmittel

    Kind mit einer Therapeutin bei der Physiotherapie

    Folgende Therapiebereiche zählen zu den Heilmitteln:

    • Physiotherapie beinhaltet physiotherapeutische Verfahren der Bewegungstherapie sowie der physikalischen Therapie, wie zum Beispiel(Krankengymnastik, Massage oder Elektrotherapie.
    • Podologische Therapie wird bei Fußschädigungen und zur Nagelspangenbehandlung angewandt
    • Ergotherapie dient der Wiederherstellung, Stabilisierung und Besserung von krankheitsbedingten sensomotorischen und motorischen sowie mentalen Funktionsstörungen
    • Stimm-, Sprech-, Sprach-, und Schlucktherapie um die Kommunikationsfähigkeit bei krankhaften Störungen des Sprechens, der Sprache oder beim Schlucken wiederherzustellen
    • Ernährungstherapie für seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose
    Welche Fristen gelten bei Heilmitteln?

    Haben Sie eine Verordnung Ihres Behandlers oder Ihrer Behandlerin erhalten, muss die Heilmittelbehandlung innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen. Bei dringendem Behandlungsbedarf ist dies sogar innerhalb von 14 Tagen sicherzustellen.


    Wenn Sie die Behandlung aber länger als 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrechen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

    Brauche ich eine Genehmigung für Heilmittel?

    Wenn Sie eine Verordnung für Heilmittel haben, benötigen Sie von uns keine Genehmigung. Unterschreiben Sie einfach auf der Rückseite der Verordnung – somit bestätigen Sie, dass die Behandlung durchgeführt wurde.
     

    Für die Heilmittelbehandlung dürfen Sie sich einen Leistungserbringer selbst aussuchen, der die Leistung dann direkt mit uns abrechnen kann.

    Was muss ich zuzahlen?
    Wie finde ich einen Heilmittelerbringer?