Heilmittel
Einen Großteil der Kosten übernehmen wir für Sie.
Folgende Therapiebereiche zählen zu den Heilmitteln:
- Physiotherapie beinhaltet physiotherapeutische Verfahren der Bewegungstherapie sowie der physikalischen Therapie, wie zum Beispiel(Krankengymnastik, Massage oder Elektrotherapie.
- Podologische Therapie wird bei Fußschädigungen und zur Nagelspangenbehandlung angewandt
- Ergotherapie dient der Wiederherstellung, Stabilisierung und Besserung von krankheitsbedingten sensomotorischen und motorischen sowie mentalen Funktionsstörungen
- Stimm-, Sprech-, Sprach-, und Schlucktherapie um die Kommunikationsfähigkeit bei krankhaften Störungen des Sprechens, der Sprache oder beim Schlucken wiederherzustellen
- Ernährungstherapie für seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose
Haben Sie eine Verordnung Ihres Behandlers oder Ihrer Behandlerin erhalten, muss die Heilmittelbehandlung innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen. Bei dringendem Behandlungsbedarf ist dies sogar innerhalb von 14 Tagen sicherzustellen.
Wenn Sie die Behandlung aber länger als 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrechen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Wenn Sie eine Verordnung für Heilmittel haben, benötigen Sie von uns keine Genehmigung. Unterschreiben Sie einfach auf der Rückseite der Verordnung – somit bestätigen Sie, dass die Behandlung durchgeführt wurde.
Für die Heilmittelbehandlung dürfen Sie sich einen Leistungserbringer selbst aussuchen, der die Leistung dann direkt mit uns abrechnen kann.
90 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel wie Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bewegungs-, Beschäftigungs- und Sprachtherapie übernehmen wir. Sie tragen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Behandlung. Dazu kommt eine einmalige Gebühr von 10 € für die Verordnung. Beides bezahlen sie direkt bei Ihrem Heilmittelerbringer.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen keine Zuzahlungen zu leisten.
Wenn Sie noch einen Heilmitterbringer suchen, können Sie dafür die Seite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV Spitzenverband) nutzen.