Ambulante Pflege

    Tochter schiebt ihren Vater im Rollstuhl durch den Garten vorm Haus

    Ein Grundsatz der Pflegeversicherung heißt: „ambulant vor stationär“. Jeder Pflegebedürftige soll so lange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung bleiben – in der eigenen Wohnung, in einer Senioren-WG oder etwa bei den Kindern. Pflegebedürftige sollen zudem selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben deshalb die Möglichkeit, zwischen Sachleistungen, Pflegegeld oder einer Kombination von beidem zu wählen.

    Seniorin mit einer Pflegerin

    Pflegegeld 

    Finanzielle Unterstützung ab Pflegegrad 2
    Eine Beschäftigte des Pflegedienstes versorgt Seniorin zu Hause

    Häusliche Pflegehilfe

    Professionelle Unterstützung bei der Pflege zu Hause
    Seniorin sitzt im Park im Frühling auf einer Bank, den Rollator vor sich

    Pflegehilfsmittel

    Unterstützung durch Pflegeversicherung und Krankenkasse
    Eine Seniorin sitzt auf einem Sofa und wird von einer Person an den Händen gehalten

    Verhinderungspflege

    Vertretung für Pflegende
    Ein Pfleger führt bei einem Senior eine Behandlung der Hand mit einem Igelball durch

    Zusätzliche Entlastungsleistungen

    125 € pro Monat für eine Betreuung in gesicherter Qualität
    Senioren spielen "Mensch ärgere Dich nicht" in einer Wohngruppe

    Leben in Wohngruppen

    Förderung der Gemeinschaft
    Eine Seniorin steigt im Treppenhaus die Treppe hoch

    Wohnungsanpassungen

    Finanzielle Entlastung für mehr Selbständigkeit
    Eine Seniorin mit einem Notrufgerät

    Hausnotruf

    Im Alter zu Hause sicher fühlen

    Finanzielle Förderung

    Zinsloses Darlehen

    Für die verschiedenen Pflegezeiten (bis auf die kurzfristige Arbeitsverhinderung) gibt es die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen, um die Einkommensverluste abzufedern. Das Darlehen wird in Raten ausgezahlt und ist nach dem Ende der Pflegezeit ebenfalls in Raten wieder zurückzuzahlen. Es deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf entsprechenden Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen - bis zu einer Mindesthöhe von 50 € monatlich - genommen werden.

    Der große Pflegeratgeber

    Alle Informationen zum Thema Pflege zum Download