Ambulante Pflege
Unterstützung für die Pflege zu Hause
Ein Grundsatz der Pflegeversicherung heißt: „ambulant vor stationär“. Jeder Pflegebedürftige soll so lange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung bleiben – in der eigenen Wohnung, in einer Senioren-WG oder etwa bei den Kindern. Pflegebedürftige sollen zudem selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben deshalb die Möglichkeit, zwischen Sachleistungen, Pflegegeld oder einer Kombination von beidem zu wählen.