Wohnungsanpassungen
Finanzielle Entlastung für mehr Selbständigkeit
Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflegebedürftigen individuell anzupassen. Dazu kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.000 € als Zuschuss zahlen, wenn sie dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder herzustellen.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Es ist ratsam, den Bescheid der Pflegekasse vor Beginn der Anpassungsmaßnahmen abzuwarten. Ausgezahlt wird ein bewilligter Zuschuss in der Regel, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die entstandenen Kosten belegt werden können. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so gravierend verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.
Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss auch zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfelds genutzt werden. Als Obergrenze gilt dann allerdings ein Betrag von 16.000 €.