Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen wir Sie mit einer Haushaltshilfe oder mit einer häuslichen Krankenpflege.

Haushaltshilfe

Haushaltshilfe beim Fenster putzen

Diese beiden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die erkrankte Person hat den Haushalt vor der Erkrankung selbst geführt. 

    Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn Sie generell eine Hausangestellte beschäftigen oder die Kinder auch sonst anderweitig versorgt sind.

  • Im Haushalt lebt keine andere Person, die den Haushalt weiterführen könnte.

Häusliche Krankenpflege

Sie besteht aus der medizinischen Behandlungspflege, der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Kranke Seniorin wird zu Hause versorgt

Sie erhalten häusliche Krankenpflege, wenn

  • sie aus ärztlicher Sicht notwendig ist und
  • ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird oder
  • Sie schwer erkrankt sind und keine Pflegebedürftigkeit ab Grad 2 vorliegt