Krankengeld

    EinMann mit einem gebrochenen Bein sitzt auf dem Sofa und telefoniert.

    Sie sind arbeitsunfähig erkrankt und Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen keinen Lohn bzw. kein Gehalt mehr? Dann prüfen wir Ihren Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen wir Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltszahlung in der Regel das Krankengeld.

    Kinderkrankengeld

    Wenn Sie wegen der Pflege und Betreuung Ihres kranken Kindes nicht zur Arbeit gehen können, zahlen wir Ihnen Kinderkrankengeld.

    Krankengeld für Begleitpersonen

    Sie begleiten eine Ihnen persönlich nahestehende Person mit Behinderung stationär ins Krankenhaus? Unter gewissen Voraussetzungen können Sie Krankengeld als Begleitperson erhalten.