Krankengeld
Auch bei Krankheit gut abgesichert
Sie sind arbeitsunfähig erkrankt und Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen keinen Lohn bzw. kein Gehalt mehr? Dann prüfen wir Ihren Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen wir Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohn- oder Gehaltszahlung in der Regel das Krankengeld.
Die Höhe des Krankengelds liegt bei 70 % des letzten regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch bei 90 % Ihres letzten Nettoeinkommens.
Haben Sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge aus Einmalzahlungen gezahlt? Dann kann sich Ihr Krankengeld auf maximal 100 % des letzten Arbeitsnettoentgelts erhöhen.
Krankengeld ist keine Dauerleistung. Für dieselbe Krankheit können wir Ihnen das Krankengeld für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren zahlen. Für Arbeitslose und Arbeitslosenhilfebezieher gelten andere Berechnungsgrundlagen.
Sie sind arbeitslos und erhalten Arbeitslosengeld I?
Ihr Krankengeld wird dann in der gleichen Höhe gezahlt wie Ihr Arbeitslosengeld.
Sie sind arbeitslos und erhalten Bürgergeld?
Dann haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten weiterhin Ihr Bürgergeld.
Sie sind selbstständig, unständig oder kurzzeitig beschäftigt, Künstler oder Publizist?
Mit einer freiwilligen Versicherung können Sie sich ebenfalls mit dem gesetzlichen Krankengeld absichern.
Sie wollen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Reise ins Ausland machen?
Dann benötigen Sie unsere Zustimmung. Ohne diese Zustimmung können wir kein Krankengeld zahlen.
Sie hatten einen Arbeits- bzw. Wegeunfall oder leiden an einer Berufskrankheit?
Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder einen Unfall auf dem Weg zur/von der Arbeit hatten oder an einer Berufskrankheit leiden, erhalten Sie vom Unfallversicherungsträger Verletztengeld. Ausgezahlt wird das Verletztengeld über die Krankenkassen.