Beitragssätze
Kranken- und Pflegeversicherung
Die Wahl der Krankenkasse ist eine wichtige persönliche Entscheidung – schließlich geht es um Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Familie! Bei uns erhalten Sie für Ihren Beitrag neben den gesetzlichen Leistungen eine große Zahl an nützlichen Zusatzleistungen.
Und da prinzipiell jeder von uns einmal auf Hilfe angewiesen sein kann, sind Sie als BAHN-BKK-Kundin bzw. -Kunde auch automatisch in der BAHN-BKK-Pflegekasse abgesichert. Sie brauchen hierfür keinen separaten Antrag stellen.
Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung
Beitragssatz Krankenversicherung | Arbeitnehmer-Anteil | |
---|---|---|
Allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % |
Individueller Zusatzbeitrag der BAHN-BKK | 3,4 % | 1,7 % |
Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 14,6 % Ihres Einkommens. Diesen Beitragssatz tragen zur Hälfte Sie, die andere Hälfte, also 7,3 %, übernimmt Ihr Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger.
Und auch der Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert, das heißt die Aufteilung ist genau wie beim allgemeinen Beitragssatz. Unser Zusatzbeitrag liegt bei 3,4 %. Der Beitragsanteil für Sie als Mitglied beträgt also 1,7 %.
Kostenfreie Familienversicherung
Ihren Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder können Sie bei uns unter bestimmten Voraussetzungen über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichern. Ihre Familienmitglieder profitieren also in gleichem Maße wie Sie von allen unseren Leistungen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Beitragssätze der gesetzlichen Pflegeversicherung
Seit 1. Juli 2023 richtet sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung danach, ob und wie viele Kinder Sie haben:
Anzahl Kinder | Beitragssatz Pflege | Arbeitnehmer-Anteil* | Zu-/Abschläge |
---|---|---|---|
Kinderlose ab 23 Jahren | 4,0 % | 2,3 % | + 0,6 Prozentpunkte |
1 Kind (altersunabhängig) | 3,4 % | 1,7 % | allgemeiner Beitragssatz |
2 Kinder unter 25 Jahren | 3,15 % | 1,45 % | - 0,25 Prozentpunkte |
3 Kinder unter 25 Jahren | 2,9 % | 1,2 % | - 0,5 Prozentpunkte |
4 Kinder unter 25 Jahren | 2,65 % | 0,95 % | - 0,75 Prozentpunkte |
Ab 5 Kinder unter 25 Jahren | 2,4 % | 0,7 % | - 1 Prozentpunkte |
* Ausnahmeregelung in Sachsen: Aufgrund des arbeitsfreien Buß- und Bettages ist der Arbeitnehmer-Anteil in Sachsen jeweils 0,5 Prozentpunkte höher.
Wer bei uns krankenversichert ist, ist gleichzeitig auch bei der BAHN-BKK Pflegekasse versichert. Die Pflegeversicherung finanziert sich über die Beiträge der Mitglieder, die Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls je zur Hälfte entrichten.
Detaillierte Informationen zum neuen Pflegebeitrag finden Sie hier:
Sie sind Studentin oder Student?
Damit Sie diesen Lebensabschnitt genießen können, gibt es für Ihren Krankenversicherungsschutz gesonderte Regeln. Wir informieren Sie einfach und übersichtlich.
Sie sind hauptberuflich Selbstständig?
Für hauptberuflich Selbstständige bieten wir die freiwillige Versicherung an. Erfahren Sie, wie sich Ihr Beitrag zur Krankenversicherung berechnet.
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