Krankenhausaufenthalt
Wir unterstützen Sie bei der Wahl eines geeigneten Krankenhauses.
Ein Krankenhausaufenthalt kann spontan durch einen Unfall oder einen akuten Notfall notwendig werden. Die meisten Krankenhausaufenthalte sind jedoch geplant und Ihr behandelnder Arzt bespricht mit Ihnen die Einweisung im Vorfeld.
Geplanter Krankenhausaufenthalt
Das ist zu tun
Bei geplanten Krankenhausaufenthalten erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Einweisung zur stationären Krankenhausbehandlung mit einer Ausfertigung für die Krankenkasse. Bei der Aufnahme ins Krankenhaus legen Sie die Einweisung und Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor. Ist die Behandlung nicht akut, vereinbaren Sie zuvor einen Termin mit dem Krankenhaus.
Die Ausfertigung für die Krankenkasse schicken Sie uns bitte zu, sobald Sie sie erhalten haben. Das können Sie auch ganz bequem über unsere BAHN-BKK App erledigen. Wir nehmen dann so rasch wie möglich Kontakt mit Ihnen auf.
In Ihrer Einweisung wird Ihnen bereits ein Krankenhaus empfohlen. Gerne sind aber auch wir Ihnen dabei behilflich, ein geeignetes Krankenhaus zu finden. In erster Linie ist dabei natürlich die Erfahrung des Krankenhauses mit der Behandlungsmethode für Ihre Erkrankung ausschlaggebend. Wir haben zudem Einblicke in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser und die Erfahrungsberichte anderer Patientinnen und Patienten mit der gleichen Diagnose. Nicht zuletzt spielt bei der Wahl des Krankenhauses auch die Nähe zu Ihrem Wohnort eine Rolle.
Denn wir übernehmen die kompletten Kosten für den Aufenthalt nur im nächsterreichbaren, zugelassenen und für die Behandlung der Erkrankung geeigneten Krankenhaus. Wenn Sie sich jedoch aus persönlichen Gründen für ein anderes Krankenhaus entscheiden, sind die Mehrkosten, z. B. erhöhte Pflegesätze oder höhere Fahrkosten, ganz oder teilweise von Ihnen zu tragen.
Auch mit unserem KlinikFinder können Sie nach Kliniken und Krankenhäuser in einer bestimmten Region suchen oder Ihre Suche wahlweise mit einem Stichwort, z. B. nach konkreten Diagnosen, konkretisieren.
Sind Sie sich unsicher bei der Wahl des Krankenhauses, dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und klären mit Ihnen im Vorfeld, welche Mehrkosten auf Sie zukommen könnten.
Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und Sie nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Behandlungstag (inklusive Entlassungstag) und ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Die Zuzahlung erfolgt direkt an das behandelnde Krankenhaus.
In diesen Fällen brauchen Sie keine Zuzahlung leisten:
- bei stationärer Entbindung
- bei ambulanter, vor-, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung
- wenn die Krankenhausbehandlung zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung geht
Manchmal gibt es andere Behandlungsmethode, die einem den Krankenhausaufenthalt oder sogar eine Operation erspart und genauso gut hilft. Gerade wenn es um Operationen am Rücken, an Schulter-, Knie- oder Hüftgelenk geht, sind Ärzte nicht immer der gleichen Meinung. Denn auch andere Behandlungsmethoden können Beschwerden lindern oder eine Heilung erzielen. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten – rufen Sie uns in solchen Fällen einfach an.
Darüber hinaus steht es Ihnen bei allen Diagnosen frei, sich über unsere Gesundheitshotline InfoMedicus telefonisch eine zweite Meinung von einem Facharzt einzuholen. Die meisten Ärzte haben Verständnis dafür, dass sich Patienten bei schwerwiegenden Eingriffen durch eine qualifizierte Zweitmeinung absichern wollen.
Und auch wenn eine Behandlung oder Operation im Krankenhaus unausweichlich ist, haben Sie in vielen Fällen immer noch die Wahl, ob Sie diese stationär oder ambulant durchführen lassen möchten.
Ihr Kind muss zur stationären Behandlung ins Krankenhaus? Wenn Ihr Kind zwischen 0 und 8 Jahren alt ist, übernehmen wir ganz unkompliziert die Kosten bis zu 45 Euro pro Tag für die Mitaufnahme einer Begleitperson (Rooming-in). Sie brauchen vorab keinen Antrag stellen - das Krankenhaus rechnet die Kosten direkt mit uns ab.