Pflege beantragen
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die
- gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen
- körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht kompensieren können
- und die deshalb auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - der Hilfe anderer bedürfen.
Um Leistungen der BAHN-BKK Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Wichtige Anträge auf Pflegeleistungen
Laden Sie die Anträge herunter und schicken Sie uns diese per Post zu. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Antrag telefonisch zu stellen oder über unsere BAHN-BKK App.
Wenn Sie bereits Leistungen der Pflegekasse beziehen und der Meinung sind, die Selbstständigkeit der zu pflegenden Person hat weiter abgenommen, können Sie einen Antrag auf Höherstufung in einen nächsten Pflegegrad stellen:
Wollen Sie die Art der bisher erhaltenen Leistung (z.B. Geldleistung oder Sachleistung) ändern, dann können Sie das mit einem Änderungsantrag mitteilen:
Nach Ihrer Antragstellung
Nach Ihrer Antragsstellung prüft der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit. Dazu besucht Sie in der Regel ein Gutachter – das kann ein Arzt oder eine Pflegefachkraft sein – zu Hause. In bestimmten Fällen kann die Begutachtung auch im Rahmen eines Telefoninterviews erfolgen - es sei denn, Sie sind damit nicht einverstanden. Der behandelnde Arzt bzw. Ärztin wird in die Begutachtung einbezogen.
Sollte der Pflegebedürftige selbst nicht in der Lage sein, einen Termin mit dem Medizinischen Dienst zu vereinbaren, geben Sie bitte auf dem Antrag die Kontaktdaten eines Betreuers an, mit dem sich der Medizinische Dienst in Verbindung setzen kann. Außerdem empfehlen wir Ihnen, dass zur Begutachtung der Betreuer oder ein Familienmitglied des Pflegebedürftigen ebenfalls vor Ort ist.
Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in fünf Pflegegrade eingeteilt. Ob Pflegebedürftigkeit und nach welchem Grad sie vorliegt, entscheidet die BAHN-BKK Pflegekasse aufgrund des Gutachtens.
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