Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

    BAHN-BKK setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

    Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

    Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der BAHN-BKK www.bahn-bkk.de.

    Aktueller Status der Inhaltskonformität

    Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

    Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

    Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

    Fehlender Alternativtext für Inline-Frames: Jeder Inline-Frame (iframe) sollte einen Alternativtext haben, der seinen Inhalt oder seine Funktion zusammenfasst.

    Interaktive Elemente entsprechen nicht der erweiterten Größe: Interaktive Elemente wie Schaltflächen oder Links sollten mindestens 44 x 44 Pixel groß sein, damit sie von allen Benutzern problemlos angeklickt oder angetippt werden können.

    Erforderliches ARIA-Attribut fehlt: ARIA-Statusangaben und -Eigenschaften bieten Informationen zum Verhalten interaktiver Seitenelemente.

    Die Zeilenhöhe liegt unter dem Mindestabstand: Die line-height (Zeilenhöhe) für Absätze sollte mindestens das 1,5-Fache der Schriftgröße betragen.

    Interaktive Elemente entsprechen nicht der Mindestgröße bzw. dem Mindestabstand: Interaktive Elemente wie Schaltflächen oder Links müssen groß genug oder so positioniert sein, dass sie von allen Benutzern problemlos angeklickt oder angetippt werden können. Elemente müssen mindestens 24 x 24 Pixel groß sein oder, wenn sie kleiner sind, mit genügend Abstand positioniert werden, um sich nicht mit anderen interaktiven Elementen zu überschneiden.

    Seiten beginnen nicht mit der H1-Überschrift: Eine Überschrift der Ebene 1 h1 informiert den Benutzer, worum es auf der Seite geht, bevor er sich entscheidet, durch die Inhalte zu navigieren. Wenn eine Seite mit einer anderen Überschriftenebene beginnt, kann dies für den Benutzer verwirrend sein.

    Der Farbkontrast erfüllt nicht die erhöhten Anforderungen: Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund auf dieser Seite ist nicht ausreichend, um die erhöhten Anforderungen an den Farbkontrast zu erfüllen.

    Containerelemente sind leer: Rollen enthalten Informationen zur Inhaltsstruktur und dazu, wie Seitenelemente zusammengehören. Einige Rollen hängen vom Kontext anderer Rollen ab. Zum Beispiel ist die Rolle listitem nur im Kontext von list oder group (Liste oder Gruppe) sinnvoll.

    Überschriften sind nicht strukturiert: Eine oder mehrere Überschriftenebenen fehlen, die helfen, die Struktur des Inhalts zu verstehen.

    Links fehlen Alternativtexte: Links sollten immer einen Alternativtext haben, der die Funktion des Links beschreibt.

    Sichtbare Beschriftung und zugängliche Bezeichnung stimmen nicht überein: Die zugängliche Bezeichnung eines interaktiven Elements in Formularen sollte seine sichtbare Textbeschriftung enthalten.

    Der Farbkontrast erfüllt nicht auf allen Seiten die Mindestanforderung: Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund auf manchen Seiten ist nicht ausreichend, um die Mindestanforderungen an den Farbkontrast zu erfüllen.

    Zugängliche Bezeichnung fehlt bei gruppierten Formularsteuerelementen: Gruppierte Formularsteuerelemente können Elemente wie Kontrollkästchen oder Optionsfelder enthalten, bei denen der Benutzer eine Auswahl treffen muss. Jede Gruppe sollte eine zugängliche Bezeichnung haben, damit Benutzer von Screenreadern den Zweck der Gruppe verstehen können.

    Nach der Überschrift fehlt Inhalt: Nach Überschriften sollten Inhalte erscheinen, auch zwischen Überschriften der gleichen Ebene und nach der letzten Abschnitts- oder Seitenüberschrift. Wenn Inhalt fehlt, weiß der Benutzer nicht, ob die Informationen verborgen sind oder ob eine Überschriftenebene falsch angewendet wurde.

    Tabellenzellen fehlt Kontext: Datentabellen enthalten Header- und Datenzellen, die in einem Raster angeordnet sind. Jede Datenzelle <td> sollte mindestens einer Spalten- oder Zeilen-Header-Zelle <th> zugeordnet werden. Auf diese Weise kann ein Screenreader jede Datenzelle im Kontext vorlesen.

    Wir arbeiten daran, die aufgeführten nicht barrierefreien Teilbereiche zeitnah an die Vorgaben zur Barrierefreiheit anzupassen.

    Bewertungsmethoden

    BAHN-BKK die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:

    • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern von dem Unternehmen oder der Organisation bewertet.
    • Überprüfung durch Siteimprove

    Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

    Diese Erklärung wurde am 27. September 2024 erstellt bzw. überarbeitet.

    Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

    Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bahn-bkk.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular

    Kontakt zur Schlichtungsstelle

    Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
    bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

    Mauerstraße 53 
    10117 Berlin

    Telefon: 030 18 527 28 05 
    Fax: 030 18 527 29 01

    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de 
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de