Die ePA für alle
Ab dem 15. Januar 2025
Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens steht vor einem wichtigen Schritt in die Zukunft. Ab 15. Januar 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt: die ePA für alle.
Die ePA ist eine Art digitale Dokumentenmappe für Ihre medizinischen Unterlagen. Dabei werden Ihre Daten nach den höchsten Sicherheitsstandards im Netz der Telematik-Infrastruktur gespeichert.
Wichtig zu wissen: Sie haben jederzeit die volle Kontrolle über Ihre Daten.
ePA vor 2025
Die ePA gibt es bereits seit 2021. Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Informationen zur ePA für alle, die es ab dem 15. Januar 2025 geben wird. Informationen zur ePA vor 2025 finden Sie hier.
Wie bekomme ich meine ePA für alle?
Die ePA für alle wird für alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch angelegt. Hierfür brauchen Sie also nichts weiter zu tun.
Um die ePA für alle zu nutzen, laden Sie sich ab Januar 2025 unsere BAHN-BKK ePA-App aus dem Google Play-Store (Android) oder dem App Store (Apple) auf Ihr Smartphone herunter oder nutzen Sie die Desktop-Variante für Ihren Desktop-PC oder Laptop. Dann durchlaufen Sie einen Registrierungs- und Authentifizierungsprozess.
Authentifizierung
Für die Authentifizierung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Gesundheitskarte + PIN
- Postident-Verfahren per eID (mit Personalausweis und PIN)
- Postident-Verfahren in der Post-Filiale
- Aktivierungscode – diesen erhalten Sie über eine Identifizierung mittels Personalausweis und Gesundheitskarte in einem unserer ServicePunkte. Wenn Sie noch keine PIN für Ihre Gesundheitskarte haben, beantragen wir diese bei Ihrem Besuch für Sie gleich mit.
ePA für alle - Informationen in Leichter Sprache
Gesetzliche Pflichtinformationen
Die für 2025 geltenden Informationen für die ePA nach § 343 SGB V können Sie hier herunterladen:
Fragen und Antworten zur ePA für alle
Wer ist für die Datenverarbeitung innerhalb der ePA verantwortlich?
Die ePA ist ein Angebot Ihrer BAHN-BKK. Wir arbeiten mit dem IT-Dienstleister BITMARCK-Unternehmensgruppe zusammen, um Ihnen die ePA bereitzustellen.
Wo werden die Daten der ePA gespeichert?
Die Server, auf denen die Daten der elektronischen Patientenakte gespeichert sind, stehen in Europa und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.
Sind innerhalb der ePA alle Daten verschlüsselt?
Ja. Die Dokumenteninhalte sind so verschlüsselt, dass niemand außer Ihnen und denen, die Sie dazu berechtigt haben, die Inhalte lesen können. Eine Arztpraxis berechtigen Sie zum Beispiel über das Stecken der Gesundheitskarte (eGK).
Wie lange sind Institutionen berechtigt, meine ePA einzusehen?
Wird in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus Ihre Gesundheitskarte ausgelesen, wird für die nächsten 90 Tage der Zugriff auf Ihre Akte erlaubt. In Apotheken, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und der Arbeitsmedizin beträgt die Zugriffszeit 3 Tage. Möchten Sie nicht, dass auf Ihre Akte zugegriffen wird, teilen Sie dies dem Personal mit. Diese sind rechtlich verpflichtet Ihrem Wunsch zu entsprechen.
Mit unserer ePA-App haben Sie die Möglichkeit, die Berechtigungen zu verlängern oder zu verkürzen.
Wie wird gewährleistet, dass meine Daten in der ePA die EU nicht verlassen?
Die BAHN-BKK hat die BITMARCK Unternehmensgruppe für die Bereitstellung der ePA ausgewählt. Zu den vertraglichen Verpflichtungen gehört die Speicherung auf europäischen Servern und der Ausschluss von Zugriffen auf die Server von Muttergesellschaften außerhalb der EU, EWR oder EFTA.
Welche Speicher- und Löschfristen gibt es für die ePA?
Keine. Die Daten in der ePA gehören Ihnen persönlich und können ein Leben lang gespeichert werden. Sie selbst entscheiden, was gespeichert bleibt und was Sie löschen möchten.
Kann ich der Nutzung der ePA auch zu einem späteren Zeitpunkt widersprechen?
Ja. Die ePA ist freiwillig und Sie können sie jederzeit löschen lassen. Informationen darüber, wie Sie das machen, finden Sie hier.
Was passiert mit den Daten in meiner ePA, wenn ich die Kasse wechsle?
Die ePA für alle ist als lebenslange Akte für Ihre gesamte Patientenhistorie angelegt, Sie können daher Ihre Daten auch im Falle eines Kassenwechsels mitnehmen. Dabei werden alle Inhalte automatisch übertragen.
Hat die Arztpraxis nur Leserechte in der ePA?
Ein reines Leserecht gibt es in der elektronischen Patientenakte nicht. Hat eine Ärztin oder ein Arzt Zugriff auf die Akte, kann sie oder er die Dokumente herunterladen. Zusätzlich können immer auch neue Dokumente in der ePA gespeichert werden.
Wie teile ich die Dokumente in meiner ePA mit der Praxis?
Wenn Sie zum Beispiel Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, der Apotheke oder der Klinik Dokumente zur Verfügung stellen wollen, benötigen diese Zugriffsrechte auf Ihre ePA. Die Zugriffsrechte erteilen Sie automatisch beim Auslesen der Gesundheitskarte. Sie können diese automatische Rechtevergabe jederzeit einschränken und behalten damit die Hoheit über Ihre Daten.
Können Institutionen Dokumente aus meiner ePA herunterladen?
Ja. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, ein Krankenhaus und andere medizinische Einrichtung können ein Dokument aus Ihrer ePA herunterladen. Dieses Dokument ist dann zusätzlich im System der Praxis oder des Krankenhauses gespeichert. Insbesondere wenn diese Information der Diagnostik dient oder Therapie-Empfehlungen ausgesprochen werden, wird der Arzt oder die Ärztin das Dokument als Dokumentationsnachweis auch im Praxis-Verwaltungssystem speichern. Wenn Sie das Dokument im Nachhinein in Ihrer ePA löschen, dann verbleibt eine Kopie Ihrer Daten beim Arzt oder der Ärztin oder in der Klinik.
Welche Dokumente muss die Praxis in meiner ePA speichern?
Es gibt eine Reihe von Daten, die Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen künftig in die ePA einstellen müssen. Voraussetzung ist, dass sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben und diese elektronisch vorliegen.
Das sind die Daten, die Ärztinnen und Ärzte unstrukturiert, beispielsweise als PDF einpflegen müssen:
- Daten zu Laborbefunden
- Befundberichte aus bildgebender Diagnostik
- Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nicht invasiven und konservativen Maßnahmen
- Elektronische Arztbriefe
Ab Mitte 2025 sollen noch weitere Daten in strukturierter Form folgen:
- Daten zur Unterstützung des Medikationsprozesses
- Daten des elektronischen Medikationsplans
- Daten zur Prüfung der Arzneimittelsicherheit
- Daten zu Erklärungen der Organ- und Gewebespende
- Daten zu Hinweisen und zum Aufbewahrungsort von Vorsorge- und Patientenvollmachten
Kann ich die Daten und Dokumente in meiner ePA einsehen?
Ja. Mit der ePA-App können Sie alle in Ihrer ePA gespeicherten Daten betrachten. Sie können auch zusätzliche Dokumente speichern oder vorhandene Dokumente löschen. Mit Hilfe des Nutzungsverlaufs in den Einstellungen können Sie zudem nachvollziehen, wer wann welche Aktionen in Ihrer Akte durchgeführt hat.
Kann ich die ePA auch ohne Rechner oder Smartphone nutzen?
Die ePA funktioniert ganz ohne Ihr Zutun. Berechtigte Praxen, Apotheken und Kliniken können untereinander Dokumente austauschen. Die Berechtigung erteilen Sie automatisch beim Auslesen der Gesundheitskarte.
Kann ich andere Personen in der ePA vertreten oder mich selbst vertreten lassen?
Sie haben die Möglichkeit, bis zu 5 vertrauenswürdigen Personen Vertretungsrechte für Ihre ePA zu geben. Damit können zum Beispiel erwachsene Kinder die Akte ihrer Eltern verwalten. Es müssen aber keine verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen.
Ich nutze die ePA bereits, was muss ich nun tun?
Sie können Ihre bestehende ePA weiterhin nutzen. Damit Ihre Daten erhalten bleiben, müssen Sie sich 2025 einmalig einloggen.
Widerspruch einlegen
Sie möchten nicht, dass eine ePA für Sie angelegt wird? Dann legen Sie Widerspruch ein.
Bis spätestens Ende Oktober 2024 werden wir alle BAHN-BKK-Versicherten per Post informieren und die Möglichkeiten eines Widerspruchs aufzeigen. Mit dem Brief erhalten Sie die Zugangsdaten, um Ihren Widerspruch ganz einfach online zu hinterlegen.
Verschiedene Arten des Widerspruchs
Generell haben Sie die Möglichkeit, einzelnen Funktionen der ePA zu widersprechen oder auch einen Gesamtwiderspruch einzulegen.
- ePA Gesamtwiderspruch: Es wird kein Aktenkonto für Sie angelegt.
- ePA Teilwiderspruch (Abrechnungs-)Daten der Krankenkasse: Wir legen keine (weiteren) Abrechnungsdaten in der ePA ab. Bereits vorhandene Abrechnungsdaten werden gelöscht.
- ePA Teilwiderspruch Zweitnutzung von Daten zu Forschungszwecken: Ihre Versorgungsdaten werden nicht an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet. Bereits weitergeleitete Versorgungsdaten werden gelöscht.
- ePA Teilwiderspruch Einbindung E-Rezept: Es werden keine Daten aus dem E-Rezept in die ePA übertragen. Bereits übertragene Daten werden aus der ePA gelöscht. Es wird kein elektronischer Medikationsplan erstellt. Außerdem werden keine Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit zur Verfügung gestellt.
- ePA Teilwiderspruch Einbindung elektronischer Medikationsplan: Die E-Rezept Daten werden weiterhin übermittelt, sodass Sie eine Liste der verschriebenen Medikamente in der ePA ansehen können. Leistungserbringer wie Arztpraxen und Therapeuten können diese Liste nicht ansehen. Der elektronische Medikationsplan und zusätzliche Informationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit werden gelöscht und zukünftig nicht mehr in der ePA gespeichert.
Alternativ können Sie uns Ihren unterschriebenen Widerspruch auch per Post schicken oder über über unser Kontaktformular hochladen.
BAHN-BKK
48123 Münster
Widerruf des Widerspruchs
Sie möchten die ePA trotz Ihres Widerspruchs nutzen? Dann haben Sie 3 Möglichkeiten Ihren Widerspruch zu widerrufen:
- Rufen Sie uns unter 0800 22 46 255 an,
- laden Sie Ihren Widerruf über unser Kontaktformular hoch oder
- Schicken Sie uns Ihren unterschriebenen Widerruf per Post
BAHN-BKK
48123 Münster