Mamabonus
Unser Bonus für Schwangere und junge Mütter
Sie haben alle Vorsorgeuntersuchungen (die drei Trimester-Screenings) während der Schwangerschaft rechtzeitig wahrgenommenen? Dann belohnen wir Sie mit einem attraktiven Bonus.
Wählen Sie zwischen einem Geldbonus von 50 €, den wir direkt auf Ihr Konto auszahlen, oder einem zweckgebundenen Bonus von 100 €. Diesen können Sie für ausgewählte Leistungen einsetzen, die Ihnen und Ihrem Baby guttun.
Aber auch für weitere Angebote wie:
- Erste-Hilfe-Kurse für Säuglinge und Kleinkinder
- Nahrungsergänzungsmittel mit Folsäure für Schwangerschaft und Stillzeit
- Test zur Früherkennung von sexuell übertragbaren Infektionen
- Testhandschuhe oder -streifen für vaginalen pH-Selbsttest
- zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen des Pakets "Schwanger Plus"
Wie beantrage ich den Mamabonus?
Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten Antrag sowie den Nachweis, dass Sie alle drei Trimester-Screenings bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme wahrgenommen haben. Als Nachweis reicht eine Kopie Ihres Mutterpasses. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Trimester-Screenings bei uns versichert sein müssen.
Ganz bequem können Sie uns die Nachweise über die BAHN-BKK App schicken. Einfach abfotografieren und hochladen.
Auf dem Antrag können Sie auswählen, ob Sie den Geldbonus oder den zweckgebundenen Bonus erhalten möchten.
Sie entscheiden sich für den Geldbonus.
Dann erhalten Sie von uns das Geld direkt auf Ihre Konto überwiesen. Ab Geburt haben Sie bis zum Ablauf des darauffolgenden Kalenderjahres Zeit, den Bonus zu beantragen.
Sie entscheiden sich für den zweckgebundenen Bonus.
Dann übernehmen Sie die Kosten für die Maßnahme, z.B. Babyschwimmen zunächst selbst. Schicken Sie uns zusätzlich zu der Kopie des Mutterpasses bitte die quittierte Rechnung, aus der die durchgeführte Leistung, der Leistungszeitraum und der Leistungsempfänger hervorgehen. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten bis 100 €.
Ab Geburt haben Sie bis zum Ablauf des darauffolgenden Kalenderjahres Zeit, den Bonus zu beantragen. Sie können dann den zweckgebundenen Bonus bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach der Geburt für Ihre gewählte/n Maßnahme/n, zum Beispiel Babyschwimmen, verwenden.
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