Versicherungsschutz für Studenten
Für eine sorgenfreie Zeit
Die Studienzeit – ein aufregender Abschnitt in Ihrem Leben. Zwischen Hörsaal und Semesterferien, Nebenjobs und Nachtleben ist praktisch alles möglich.
Entsprechend vielseitig sind die Anforderungen an den Krankenversicherungsschutz.
Damit Sie während Ihres Studiums in jeder Phase gut abgesichert sind, beraten wir Sie gerne individuell unter unserer kostenfreien Servicenummer 0800 22 46 255.
Welche Versicherung benötige ich?
Welche Art der Versicherung für Sie in Frage kommt, ist abhängig von Ihrem Alter und Ihrer familiären Situation. Entscheidend ist auch, ob Sie ein eigenes Einkommen haben und wie hoch dieses ist.
Damit Sie immer optimal versichert sind: Informieren Sie uns bitte rechtzeitig über alle Änderungen bei Ihrem Einkommen oder wenn sich Ihre Studienzeit verlängert.
Bis zu Ihrem 25. Geburtstag können Sie als Student in der Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich kostenfrei über Ihre Eltern familienversichert bleiben. Wenn Sie einen freiwilligen Dienst geleistet haben, verlängert sich die Möglichkeit der Familienversicherung um die Dauer dieses Dienstes, jedoch längstens um 12 Monate.
Wann ist eine kostenfreie Familienversicherung über die Eltern nicht möglich?
Sie benötigen eine eigene Versicherung, wenn diese drei Punkte zutreffen:
- Ein Elternteil ist nicht gesetzlich krankenversichert, sondern privat,
- der privat versicherte Elternteil verdient regelmäßig mehr als 5.775 € im Monat und
- das Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils ist regelmäßig höher als das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils.
Auch wenn Sie neben Ihrem Studium einer Beschäftigung nachgehen und regelmäßig mehr als 505 € pro Monat verdienen, beispielsweise als studentische Aushilfe, müssen Sie sich selbst versichern. Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus, dann gilt als Grenze pro Monat 538 €.
Wenn Sie verheiratet sind, können Sie während Ihrer gesamten Studienzeit über Ihren Ehepartner kostenfrei familienversichert bleiben. Eine Altersbegrenzung gibt es hier nicht.
Wann ist eine kostenfreie Familienversicherung über den Ehepartner nicht möglich?
Wenn Sie neben Ihrem Studium einer Beschäftigung nachgehen und regelmäßig mehr als 505 € pro Monat verdienen, beispielsweise als studentische Aushilfe, müssen Sie sich selbst versichern.
Wenn Sie eine eigene Versicherung benötigen, steht Ihnen bis zur Vollendung Ihres 30. Lebensjahres die günstige Krankenversicherung der Studenten (KVdS) offen.
Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des Semesters, für das Sie sich zuletzt eingeschrieben haben. Er endet jedoch, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis aufnehmen.
Der monatliche Beitrag beträgt: | seit 01.10.2024 |
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Krankenversicherungsbeitrag für Studierende | 106,19 € |
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende ab 23 Jahre ohne Kinder | 34,20 € |
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende unter 23 Jahre und für Studenten mit 1 Kind | 29,07 € |
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende mit 2 Kindern | 26,93 € |
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende mit 3 Kindern | 24,79 € |
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende mit 4 Kindern | 22,65 € |
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende mit 5 Kindern | 20,51 € |
Die Grundlage für den Pflegebeitragssatz für Studierende bildet der aktuelle BAföG-Bedarfssatz.
Was muss ich beachten, wenn ich mein Studium selbst finanziere?
Auch wenn Sie einen Job oder eine selbständige Tätigkeit zur Finanzierung Ihres Studiums ausüben, muss Ihr Studium der Schwerpunkt Ihrer Beschäftigung sein. Das Studium nimmt also Ihre überwiegende Zeit und Arbeitskraft in Anspruch.
Wann ist die Absicherung in der Krankenversicherung der Studenten nicht möglich?
Wenn Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind oder wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, können Sie die KVdS nicht wählen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Sie erhalten BAföG?
Dann können Sie einen Zuschuss bei Ihrer BAföG-Stelle beantragen.
Wenn Sie nach Vollendung des 30. Lebensjahres aus der studentischen Krankenversicherung ausscheiden, schließt sich die freiwillige Versicherung an. Die Beiträge bemessen sich nach Ihren Einnahmen zum Lebensunterhalt.