Förderung von Selbsthilfegruppen

    Menschen sitzen in einer Runde in einer Selbsthilfegruppe

    Die Selbsthilfelandschaft in Deutschland ist bunt und vielfältig – und sie wächst! Schätzungen zufolge hat sich die Anzahl von Selbsthilfegruppen seit den 70er Jahren mehr als verdoppelt. Heutzutage sind etwa 3,5 Millionen Menschen in Deutschland in mehr als 100.000 Selbsthilfegruppen organisiert. Kein Wunder also, dass die Selbsthilfe auch als die „vierte Säule des Gesundheitswesens“ gilt.

    Welche Ziele verfolgen Selbsthilfegruppen?

    Das Ziel ist für alle ähnlich: Über den Erfahrungsaustausch mit anderen erhalten Betroffene und Angehörige Informationen, Rat und Hilfe im Alltag – eine wichtige Unterstützung bei der (gemeinsamen) Bewältigung einer Krankheit, einer Behinderung oder eines psychosozialen Problems. Dabei folgen Selbsthilfegruppen dem sogenannten „Selbsthilfeprinzip“. Das heißt, die Mitglieder der Gruppe bewältigen ihre Probleme selbstständig und ohne professionelle Leitung.  Somit werden Selbsthilfeakteure und Selbsthilfeakteurinnen häufig zu „Experten und Expertinnen in eigener Sache“. 

    Auf diese Weise trägt die Selbsthilfe in Deutschland aktiv dazu bei, die Mündigkeit sowie die Lebensqualität von betroffenen Personen und deren Angehörigen zu verbessern.

    Welche Fördermöglichkeiten bieten gesetzliche Krankenkassen für Selbsthilfegruppen?

    Egal ob Raummiete, Marketingausgaben, Kilometerpauschalen  oder Teilnahmen an Fachveranstaltungen – auch Selbsthilfegruppen haben Kosten. Gut, dass es die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen gibt, die hierfür jährlich mehr als 80 Millionen Euro zur Verfügung stellen. 
     
    Bei der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man insgesamt zwei unterschiedliche Förderarten, die sogenannten „Förderstränge“:

    • Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung („Pauschalförderung“)
      Bei der Pauschalförderung können Selbsthilfegruppen Fördermittel für Ausgaben  beantragen, die den Routinebetrieb der Selbsthilfegruppe betreffen, also kontinuierliche Kosten für zum Beispiel Raummiete, Büromaterial, Telefon- und Stromkosten, Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßige Fahrtkosten oder auch Übernachtungskosten bei Gremiensitzungen.
    • Krankenkassenindividuelle Förderung („Projektförderung“)
      Neben den laufenden Betriebskosten haben Selbsthilfegruppen aber auch die Möglichkeit, Projekte durchzuführen. Mit Projekten sind Aktivitäten gemeint, „die über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt“ sind (GKV-Spitzenverband, 2019). Maßgeblich ist dabei, dass es sich um Projekte mit einem klaren Bezug zum jeweiligen Krankheitsbild handelt und die Maßnahmen den Erfahrungsaustausch und die Bewältigungskompetenzen der Mitglieder der Selbsthilfegruppe stärken. Dies kann zum Beispiel die Organisation eines  indikationsspezifischen Symposiums, der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung zu neuen Therapieformen oder auch die Übersetzung einer Broschüre in eine andere Sprache sein.
       
      Um Fördermittel bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen, müssen Sie also klar zwischen Pauschal- und Projektförderung unterscheiden. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen hierzu unterschiedliche Förderanträge zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die BAHN-BKK ausschließlich Mittel zur Projektförderung zur Verfügung stellt!
    Bund, Land oder Region? Unterschiedliche Ebenen, unterschiedliche Fördervoraussetzungen
    Wir fördern Selbsthilfegruppen auf regionaler Ebene
    Wie kann ich eine Projektförderung bei der BAHN-BKK beantragen?
    Ihre Selbsthilfegruppe agiert auf Landes- oder Bundesebene?

    Als Selbsthilfeorganisation auf Bundesebene können Sie Ihren Projektantrag direkt beim BKK Dachverband einreichen:

    BKK Dachverband e.V.
    Frau Dr. Dagmar Siewerts
    Mauerstraße 85
    10117 Berlin
    Telefon: 030 2700 406-505
    E-Mail: dagmar.siewerts(at)bkk-dv.de

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BKK Dachverbandes.

    BKK Dachverband

    Wenn Sie eine Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene sind und einen Projektantrag stellen möchten, wenden Sie sich an den Ihren BKK Landesverband

    Zuständig für Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern: 
    BKK-Landesverband NORDWEST
    Frau Kim Ebert
    Süderstraße 24
    20097 Hamburg
    Telefon: 040/251505-230
    E-Mail: kim.ebert(at)bkk-nordwest.de
         
    Zuständig für Bayern
    BKK Landesverband Bayern
    Herrn Robert Wolf
    Züricher Straße 25
    81476 München
    Telefon: 089/74579-170
    E-Mail: wolf(at)bkk-lv-bayern.de
         
    Zuständig für Brandenburg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
    BKK Landesverband Mitte
    Herrn Armin Vogel
    Ernst-Reuter-Platz 3-5
    10587 Berlin
    Telefon: 030/383907-12
    E-Mail: armin.vogel(at)bkkmitte.de

    Zuständig für Baden-Württemberg und Hessen
    BKK Landesverband Süd
    Frau Vera Eifert
    Stresemannallee 20
    60596 Frankfurt
    Telefon: 07154/1316-305
    E-Mail: v.eifert(at)bkk-sued.de

    0800 327 7587

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