Förderung von Selbsthilfegruppen
Wir unterstützen Ihre Selbsthilfe-Projekte!
Die Selbsthilfelandschaft in Deutschland ist bunt und vielfältig – und sie wächst! Schätzungen zufolge hat sich die Anzahl von Selbsthilfegruppen seit den 70er Jahren mehr als verdoppelt. Heutzutage sind etwa 3,5 Millionen Menschen in Deutschland in mehr als 100.000 Selbsthilfegruppen organisiert. Kein Wunder also, dass die Selbsthilfe auch als die „vierte Säule des Gesundheitswesens“ gilt.
Welche Ziele verfolgen Selbsthilfegruppen?
Das Ziel ist für alle ähnlich: Über den Erfahrungsaustausch mit anderen erhalten Betroffene und Angehörige Informationen, Rat und Hilfe im Alltag – eine wichtige Unterstützung bei der (gemeinsamen) Bewältigung einer Krankheit, einer Behinderung oder eines psychosozialen Problems. Dabei folgen Selbsthilfegruppen dem sogenannten „Selbsthilfeprinzip“. Das heißt, die Mitglieder der Gruppe bewältigen ihre Probleme selbstständig und ohne professionelle Leitung. Somit werden Selbsthilfeakteure und Selbsthilfeakteurinnen häufig zu „Experten und Expertinnen in eigener Sache“.
Auf diese Weise trägt die Selbsthilfe in Deutschland aktiv dazu bei, die Mündigkeit sowie die Lebensqualität von betroffenen Personen und deren Angehörigen zu verbessern.
Egal ob Raummiete, Marketingausgaben, Kilometerpauschalen oder Teilnahmen an Fachveranstaltungen – auch Selbsthilfegruppen haben Kosten. Gut, dass es die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen gibt, die hierfür jährlich mehr als 80 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Bei der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man insgesamt zwei unterschiedliche Förderarten, die sogenannten „Förderstränge“:
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung („Pauschalförderung“)
Bei der Pauschalförderung können Selbsthilfegruppen Fördermittel für Ausgaben beantragen, die den Routinebetrieb der Selbsthilfegruppe betreffen, also kontinuierliche Kosten für zum Beispiel Raummiete, Büromaterial, Telefon- und Stromkosten, Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßige Fahrtkosten oder auch Übernachtungskosten bei Gremiensitzungen. - Krankenkassenindividuelle Förderung („Projektförderung“)
Neben den laufenden Betriebskosten haben Selbsthilfegruppen aber auch die Möglichkeit, Projekte durchzuführen. Mit Projekten sind Aktivitäten gemeint, „die über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt“ sind (GKV-Spitzenverband, 2019). Maßgeblich ist dabei, dass es sich um Projekte mit einem klaren Bezug zum jeweiligen Krankheitsbild handelt und die Maßnahmen den Erfahrungsaustausch und die Bewältigungskompetenzen der Mitglieder der Selbsthilfegruppe stärken. Dies kann zum Beispiel die Organisation eines indikationsspezifischen Symposiums, der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung zu neuen Therapieformen oder auch die Übersetzung einer Broschüre in eine andere Sprache sein.
Um Fördermittel bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen, müssen Sie also klar zwischen Pauschal- und Projektförderung unterscheiden. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen hierzu unterschiedliche Förderanträge zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die BAHN-BKK ausschließlich Mittel zur Projektförderung zur Verfügung stellt!
Zudem macht es einen Unterschied, ob Sie einer regionalen Selbsthilfegruppe, einer Selbsthilfeorganisation auf Landes- oder Bundesebene oder einer Selbsthilfekontaktstelle angehören – denn für diese Organisationsformen gelten jeweils unterschiedliche Fördervoraussetzungen für die Pauschal- und Projektförderung.
Im „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" des GKV-Spitzenverbandes können Sie die Fördervoraussetzungen nachlesen, die Ihre Selbsthilfegruppe, -organisation oder -kontaktstelle betreffen.
Wir sind überzeugt: Die Selbsthilfe ist ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Als eine der größten betrieblichen Krankenkassen fördern wir daher seit vielen Jahren Projekte regionaler Selbsthilfegruppen sowie Projekte von Selbsthilfekontaktstellen (also: Projektförderung auf regionaler Ebene) – und das in allen Bundesländern!
Im Jahr 2022 haben wir rund 697.816 € für die Selbsthilfeförderung aufgewendet.
Für das Jahr 2023 stellen wir Fördermittel in Höhe von circa 730.631 € für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Hiervon entfallen circa 131.513 € auf unsere regionale Projektförderung.
Damit wir für Ihre Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfekontaktstelle Fördermittel zu Projektförderung bereitstellen können, müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese sind im § 20 h SGB V festgelegt. Eine Erläuterung finden Sie ebenfalls im „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung".
Um Fördermittel bei uns zu beantragen, laden Sie sich ganz einfach den Vordruck „Antrag Selbsthilfeförderung“ herunter und füllen diesen aus. Bitte achten Sie darauf, dass vor allem folgende Informationen wichtig für uns sind:
- Ziele und Zwecke, die Sie mit unserem Förderbeitrag finanzieren
- Verwendungsnachweise bereitgestellter Mittel aus dem Vorjahr
- die Angabe derjenigen Institutionen, bei denen Sie bereits Fördermittel für denselben Zweck beantragt haben
- eine Projektskizze und ein einfacher Finanzierungsplan
Bitte stellen Sie vor dem Versand sicher, dass Ihr Antrag diese Angaben enthält, da es sonst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann.
Reichen Sie Ihren Projektantrag inklusive des Finanzierungsplans (und ggf. weiterer Projektinformationen) jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres bei uns ein:
BAHN-BKK
Referat Netzwerk Gesundheit
Selbsthilfeförderung
Franklinstr. 54
60486 Frankfurt am Main
Später eingehende Anträge können wir nur noch dann berücksichtigen, wenn die verfügbaren Mittel noch nicht vollständig verteilt sind. Fragen Sie in diesem Fall gerne bei uns nach.
Wir freuen uns auf Ihre Projektanträge!
Als Selbsthilfeorganisation auf Bundesebene können Sie Ihren Projektantrag direkt beim BKK Dachverband einreichen:
BKK Dachverband e.V.
Frau Dr. Dagmar Siewerts
Mauerstraße 85
10117 Berlin
Telefon: 030 2700 406-505
E-Mail: dagmar.siewerts(at)bkk-dv.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BKK Dachverbandes.
Wenn Sie eine Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene sind und einen Projektantrag stellen möchten, wenden Sie sich an den Ihren BKK Landesverband.
Zuständig für Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern:
BKK-Landesverband NORDWEST
Frau Kim Ebert
Süderstraße 24
20097 Hamburg
Telefon: 040/251505-230
E-Mail: kim.ebert(at)bkk-nordwest.de
Zuständig für Bayern
BKK Landesverband Bayern
Herrn Robert Wolf
Züricher Straße 25
81476 München
Telefon: 089/74579-170
E-Mail: wolf(at)bkk-lv-bayern.de
Zuständig für Brandenburg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
BKK Landesverband Mitte
Herrn Armin Vogel
Ernst-Reuter-Platz 3-5
10587 Berlin
Telefon: 030/383907-12
E-Mail: armin.vogel(at)bkkmitte.de
Zuständig für Baden-Württemberg und Hessen
BKK Landesverband Süd
Frau Vera Eifert
Stresemannallee 20
60596 Frankfurt
Telefon: 07154/1316-305
E-Mail: v.eifert(at)bkk-sued.de