Begleitung in der letzten Lebensphase

    Junge Hand die eine alte Hand im Hospiz hält

    Angehörige haben einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen 3 Monate lang weniger zu arbeiten oder ganz auszusetzen. So können sie für ihre Angehörigen auf deren letztem Weg da sein, auch wenn sich der Pflegebedürftige in einem Hospiz befindet.

    Hospize

    Hospize sind Pflegeeinrichtungen für Menschen, die aufgrund einer nicht mehr heilbaren Krankheit nur noch eine sehr begrenzte Zeit zu leben haben. Sie finden im Hospiz Lebensbegleitung, Sicherheit und Unterstützung für ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis zum Tod.

    Wer hat Anspruch auf eine stationäre Hospizversorgung?

    Alle Schwerstkranken, deren Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate begrenzt ist, können die Leistungen eines stationären Hospizes in Anspruch nehmen. Schwerstkranke Kinder können direkt ab der Diagnosestellung in einem Kinderhospiz versorgt werden.

    Welche Kosten werden für einen stationären Hospizaufenthalt übernommen?

    Wir übernehmen gemeinsam mit der BAHN-BKK Pflegekasse alle notwendigen Kosten für den Hospizaufenthalt von Schwerstkranken. Um die Kostenübernahme kümmert sich das Hospiz.

    Welche ambulanten Hospizleistungen gibt es?

    Der ambulante Hospizdienst berät Sie in palliativ-pflegerischen Fragen und erbringt Sterbebegleitung beispielsweise im Haushalt des Erkrankten oder in einer Pflegeeinrichtung. Bei Bedarf können Sie oder Ihre Angehörigen sich direkt an einen Hospizdienst wenden.

    Was kosten die ambulanten Hospizleistungen?

    Die Beratung und die Begleitung durch den ambulanten Hospizdienst sind für Sie kostenfrei. Sie müssen hierfür keinen Antrag stellen.

    Prüfen Sie Ihren Sozialversicherungsschutz

    Beachten Sie, dass sich bei einer vollständigen Freistellung die Pflegeperson unter Umständen selbst um ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz kümmern muss.

    Details zur Absicherung in der Sozialversicherung

    Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

    Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten, fördern und verbessern. Sie ermöglicht ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der vertrauten Umgebung.
     
    Die SAPV wird vom behandelnden Arzt verordnet. Wir übernehmen Kosten für die Palliativversorgung als zusätzliche Leistung neben der bestehenden Versorgung durch Ärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste. Diese umfasst palliativ-ärztliche und palliativ-pflegerische Leistungen, die durch spezialisierte Ärzte und Pflegefachkräfte in fachübergreifender Zusammenarbeit erbracht werden.