Krankenversicherung während der Ausbildung
Eine Orientierungshilfe
Du gehst noch zur Schule und würdest gerne die ersten Schritte deiner beruflichen Zukunft planen, weißt aber nicht recht wo du anfangen sollst? Bei Fragen rund um deine Krankenversicherung helfen wir dir gerne weiter.
Familienversicherung oder eigene Mitgliedschaft?
Wenn Du nicht in die Schule gehst oder ein Studium absolvierst, kannst Du bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben. Solltest Du noch zur Schule gehen oder studieren, greift die Familienversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr.
Aber Achtung: sobald Du in einem Nebenjob mehr als 538 € verdienst, wird die Familienversicherung unabhängig vom Alter auch vorher schon beendet. Außerdem endet die Familienversicherung, sobald du eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) startest.
Das kommt auf deine Ausbildung bzw. das FSJ/FÖJ an. Sobald du eine Ausbildung oder FSJ/FÖJ beginnst, bei dem du ein Gehalt bekommst, brauchst du eine eigene Krankenversicherung. Bei einer schulischen Ausbildung (z.B. Physiotherapeut), bei der du nichts verdienst und ggf. Ausbildungskosten selbst trägst, kannst du in den meisten Fällen weiter über einen Elternteil versichert bleiben.
Wenn du bisher schon bei uns in der Familienversicherung warst, ruf uns am besten an. Sobald du eine Ausbildung beginnst, wirst du in der Regel auch eigenständiges Mitglied. Wir benötigen dann nur noch deine unterschriebenen Antragsunterlagen.
Wenn du dich neu bei uns versichern willst, kannst du natürlich auch per Telefon Unterlagen anfordern oder du klickst dich bequem durch unser Online-Formular zur Mitgliedschaftserklärung.
Wenn du schon vorher (in der Familienversicherung) bei uns versichert warst, bleibt deine alte Karte gültig und du brauchst keine neue Karte.
Wenn du von einer anderen Kasse zu uns wechselst, bekommst du natürlich auch eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) von uns. Diese schicken wir dir zusammen mit deinen Unterlagen per Post zu.
Umfang und Beitrag
Zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitsförderung (auch bekannt als "Arbeitslosenversicherung") und Rentenversicherung.
Die Beiträge werden prozentual anhand deines Gehalts berechnet. Sie fallen jeweils für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Abeitsförderung an. Die Hälfte der Beiträge trägt dabei jeweils dein Arbeitgeber.
Während der Ausbildung
Du kannst uns einfach anrufen und einen Nachweis anfordern - dann schicken wir ihn Dir zu. Alternativ kannst du eine Versichertenbescheinigung auch in der BAHN-BKK App generieren.
Nachdem du dich für eine Krankenkasse entschieden hast, bekommst du von ihr eine Mitgliedsbescheinigung. Diese reichst du beim Arbeitgeber ein, sodass dieser elektronisch bei der Krankenkasse melden kann, dass du dort beschäftigt bist.
Nach der Ausbildung
Wenn du nicht direkt danach eine weitere Ausbildung beginnst oder ein Beschäftigungsverhältnis hast, kannst du in die Familienversicherung eines Elternteils zurück, vorausgesetzt du bist unter 23 Jahre.
Wenn du eine neue Ausbildung aufnimmst oder älter als 23 bist, kannst du bei der jeweiligen Krankenversicherung bleiben oder innerhalb von 2 Wochen zu einer anderen Krankenversicherung wechseln.
Kontaktiere uns bzw. deine jeweilige Versicherung in jedem Fall, um die Details zu klären.
Egal, ob du in deinem Ausbildungsbetrieb bleibst oder den Betrieb wechselst, du kannst weiterhin bei deiner Krankenkasse bleiben.
Solltest du den Betrieb wechseln, musst du nur deinen neuen Arbeitgeber kurz darüber informieren, welche deine Krankenkasse ist. Möglicherweise möchte dieser eine Mitgliedsbescheinigung von deiner Krankenkasse haben. Die kannst du dir ganz einfach telefonisch anfordern.
Wenn du die Krankenkasse wechseln möchtest, musst du dir innerhalb von 2 Wochen nach Ausbildungsende bzw. nach Beschäftigungsbeginn eine neue Krankenkasse aussuchen und dich dort melden.
Allgemeine Fragen rund um die Wahl der Krankenkasse
In der Regel ist es für Auszubildende gar nicht möglich, sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Aufgrund des Einkommens werden sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Auch, wenn du vor Ausbildungsbeginn über deine Eltern in der PKV versichert warst, musst du nun in die gesetzlichen Krankenversicherung eintreten.
Grundsätzlich hat der Gesetzgeber zu großen Teilen festgelegt, welche Leistungen alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. Aber es gibt einen kleinen Spielraum, den die gesetzlichen Krankenkassen individuell regeln können - zum Beispiel ihre Bonusprogramme.
Bei unserem Gesundheitsbonus bekommst du jedes Jahr für viele Aktivitäten bares Geld zurück. So erhältst du zum Beispiel für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio, die Mitgliedschaft im Sportverein oder die professionelle Zahnreinigung jeweils 30 € Bonus. Es lohnt sich also, vorher zu vergleichen.