Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Die BAHN-BKK stellt die Versorgung aller ab dem 01.04.2024 verordneten Verbandmittel im Rahmen eines Vertrages sicher. Der Vertrag richtet sich an alle sonstigen Leistungserbringer.
Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Beitrittserklärung oder durch Anerkennung zustande, wenn der Leistungserbringer die Leistungen nach Maßgabe dieses Vertrages bewirkt und abrechnet.
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nach § 31 SGB V.
Die Bekanntmachung zum Vertrag ist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter folgendem Link 2023/S 248-787126 einsehbar.
Vertragsunterlagen
Registrieren Sie sich und sehen Sie die Vertragsunterlagen inklusive aller Anlagen ein und speichern sich diese ab. Außerdem beantworten wir Ihre Fragen zum BAHN-BKK-Vertrag - vom Vertragsabschluss über die Leistungserbringung, die Vertragsinhalte und Preise bis hin zur Präqualifizierung.
Fragen zu Vertragsinhalten
Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zu den Vertragsinhalten des Verbandmittelvertrags der BAHN-BKK? Das Referat Verträge hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail.