Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung

    Die BAHN-BKK stellt die Versorgung aller ab dem 01.04.2024 verordneten Verbandmittel im Rahmen eines Vertrages sicher. Der Vertrag richtet sich an alle sonstigen Leistungserbringer

    Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Beitrittserklärung oder durch Anerkennung zustande, wenn der Leistungserbringer die Leistungen nach Maßgabe dieses Vertrages bewirkt und abrechnet.
     
    Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nach § 31 SGB V.  
     
    Die Bekanntmachung zum Vertrag ist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter folgendem Link 2023/S 248-787126 einsehbar.

    Fragen zu Vertragsinhalten

    Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zu den Vertragsinhalten des Verbandmittelvertrags der BAHN-BKK? Das Referat Verträge hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail.