Vertrag über die Durchführung einer Psychotherapie mit der BAHN-BKK

    Die BAHN-BKK kann im Rahmen ihrer Satzung die Kosten für die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie bei Vorliegen der entsprechenden medizinischen Notwendigkeit durch nicht vertragspsychotherapeutisch zugelassene Leistungserbringer übernehmen.

    Um die Behandlung der Versicherten und möglicherweise weiterer Versicherter der BAHN-BKK zu gewährleisten, bieten wir Psychotherapeutinnen und -therapeuten gemäß § 11 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit Artikel 1 § 22 c.) der Satzung an, mit der BAHN-BKK einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Der Vertrag orientiert sich an den Regelungen, welche für die Erbringung der Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung gelten. Er richtet sich an Therapeutinnen und Therapeuten, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung gem. § 95 SGB V ff. teilnehmen, die Anforderungen an eine Teilnahme jedoch erfüllen.
     
    Eine weitere Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist das Interesse eines oder einer Versicherten der BAHN-BKK an einer Behandlung.

    Die Vorteile des Vertrages liegen u.a. in der Durchführung der Behandlung auf Basis eines rechtsverbindlichen Vertrages, in der direkten Abrechnung mit der BAHN-BKK und dem damit verbundenen Verzicht auf Vorleistungen durch die Versicherten sowie der Möglichkeit, bei Bedarf auch weitere Versicherte der BAHN-BKK zu behandeln. 

    Haben Sie Interesse an einem solchen Vertrag, stellen Sie bitte zunächst ein Kostenerstattungsantrag. Schicken Sie diesen an folgende Adresse:

    BAHN-BKK

    Wir werden Sie im Anschluss kontaktieren und übermitteln Ihnen den Link zu den Vertragsunterlagen.