Unterstützung bei Behandlungsfehlern
Jeden Tag werden viele Menschen in Deutschland von qualifizierten medizinischen Fachkräften operiert. In der Regel verlaufen die medizinischen Eingriffe positiv. Doch auch Ärzte sind Menschen, denen Fehler unterlaufen können. Diese haben für den Betroffenen weitreichende Konsequenzen. Die betroffenen Personen haben nicht nur mit den Beschwerden zu kämpfen. Sie müssen auch den ärztlichen Behandlungsfehler nachweisen, um Schadensersatz zu erhalten.
Was versteht man unter einem Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn
- eine Behandlung nicht dem medizinischen Standard entspricht und
- sie nicht angemessen, sorgfältig, richtig und zeitgerecht durchgeführt worden ist
- Organisationsmängel im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis bestehen
- Fehler bei der Bedienung und Kontrolle von medizinisch-technischen Geräten wurden
- der behandelnde Arzt diagnostisch oder therapeutisch Fehlentscheidungen getroffen
- keine ausreichende Aufklärung über die in Frage kommende Behandlung erfolgt ist
Wir unterstützen Sie bei einem vermuteten Behandlungsfehler mit Rat und Tat.
Sie können Einsicht in alle uns zur Verfügung stehenden fallrelevanten Unterlagen erhalten. Über den Medizinischen Dienst werden im Bedarfsfall Gutachten erstellt, die Kosten dafür übernehmen wir. Unser Team zur Bearbeitung von Behandlungsfehlern berät Sie gern individuell.