Neurodermitis-Schutzkleidung für Kinder
Linderung bei Juckreiz und Schutz vor Wundkratzen
10 % der Kinder in Deutschland sind von Neurodermitis betroffen. Bei etwa 60 % tritt die Hauterkrankung im 1. Lebensjahr auf. Rote, trockene und juckende Haut ist lediglich ein äußerliches Anzeichen der Erkrankung. Die Kinder leiden häufig stark und ihre Eltern versuchen alles, um dieses Leiden zu mindern. Wir unterstützen Sie und übernehmen für Kinder unter 6 Jahren die Kosten für spezielle Neurodermitis-Schutzkleidung.
Die Neurodermitis-Schutzkleidung schützt Babys und Kinder vor permanentem Wundkratzen und hilft insbesondere nachts, den Juckreiz zu lindern. Geeignete Kleidung besteht zum Großteil aus Baumwolle. Darüber hinaus gibt es zink- oder silberbeschichtete Schutzbekleidung. Achten Sie auf nickelfreie Knöpfe, die mit Stoff unterlegt sind.
So unterstützen wir Sie und Ihre Kinder
Wir übernehmen bei Kindern unter 6 Jahren die tatsächlich entstandenen Kosten pro Verordnung in Höhe von jährlich maximal 200 € pro Kalenderjahr und Versicherten, abzüglich eines Gebrauchsgegenstandsanteils von 12 €.
Ein Gebrauchsgegenstand ist beispielsweise ein Strampler, weil dieser auch von gesunden Kindern benötigt wird. Handschuhe, die Ihr Kind nachts trägt, sind hingegen kein Gebrauchsgegenstand, da gesunde Kinder in der Regel nachts keine Handschuhe brauchen.
Wie erhalte ich den Zuschuss der BAHN-BKK?
- Lassen Sie sich vom Arzt eine Verordnung oder ein Rezept ausstellen.
- Kaufen Sie die Schutzkleidung für Ihr Kind, die Sie für sinnvoll erachten.
- Senden Sie die Verordnung bzw. Rezept und die quittierte Rechnung (aus der die durchgeführten Positionen und der Leistungsempfänger hervorgehen) an BAHN-BKK, PostCenter, 48123 Münster. Bitte denken Sie daran, Ihre Bankverbindung und Ihre Kontaktdaten anzugeben.
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