Mutterschaftsgeld

    Schwangere Frau auf dem Sofa zählt Geld

    6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung zahlen wir erwerbstätigen Frauen auf Antrag Mutterschaftsgeld. Dieses soll den Verdienstausfall während des Mutterschutzes ausgleichen.

    Wir zahlen Ihnen Mutterschaftsgeld, wenn Sie

    • BAHN-BKK-Mitglied sind,
    • berufstätig sind und bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder geringfügig beschäftigt sind (Mini-Job),
    • schwanger sind oder kürzlich ein Kind geboren haben.

    Wenn Sie bei uns beitragsfrei familienversichert sind und nicht geringfügig beschäftigt sind, erhalten Sie Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

    Für welchen Zeitraum erhalte ich Mutterschaftsgeld?

    Sie erhalten Mutterschaftsgeld für die Mutterschutzfristen und den Entbindungstag. 

    Die Schutzfristen beginnen grundsätzlich 6 Wochen vor der Geburt und enden im Regelfall 8 Wochen nach der Entbindung

    Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhöht sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen. Gleiches gilt auf Antrag bei der Geburt eines Kindes mit einer Behinderung.

    Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

    Wir zahlen Ihnen Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoeinkommens der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist – jedoch höchstens 13 € pro Tag.

    Ihr durchschnittliches kalendertägliches Arbeitsentgelt übersteigt 13 €? Solange Ihr Arbeitsverhältnis weiter besteht, zahlt Ihr Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld den Unterschiedsbeitrag zwischen 13 € und der Höhe Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens.

    Wie kann ich Mutterschaftsgeld beantragen?

    Ca. 7 Wochen vor dem Geburtstermin stellt Ihnen Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. Ihre Hebamme oder Ihr Entbindungspfleger die „Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ aus. Bitte tragen Sie auf dieser Bescheinigung Ihre persönlichen Daten ein und unterschreiben das Formular.

    Leiten Sie es dann an uns weiter. Am einfachsten geht das mit der BAHN-BKK App.

    Oder Sie schicken uns die Bescheinigung per Post an:
    BAHN-BKK
    Postfach 90 02 52
    60442 Frankfurt am Main

    Welche weiteren finanziellen Hilfen gibt es für Familien?

    Elternzeit

    Wir informieren Sie zur Ihrem Krankenversicherungsschutz während einer Elternzeit.

    Hebammensuche

    Nutzen Sie das kostenfreie Portal Ammely, um in Ihrer Umgebung eine frei verfügbare Hebammen zu finden.

    Nicht vergessen:

    Familienversicherung

    Denken Sie rechtzeitig an eine Familienversicherung für Ihr Kind. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.