Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Entlastung durch Aufgabenteilung
Teilstationäre Versorgung ist „die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf” in einer stationären Einrichtung. Teilstationäre Pflege kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert sein.
Dabei übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige dagegen selbst tragen; sie können aber im Rahmen der zusätzlichen Entlastungsleistungen geltend gemacht werden. Darüber hinaus zahlt die Pflegekasse Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung, wenn die Einrichtung hierfür besondere Angebote bereitstellt.
Flexibilität für Angehörige
Die Tagespflege wird zum Beispiel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Sie bietet sich aber auch an, wenn die Angehörigen zeitweise von der Pflege entlastet werden müssen. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht. Leistungen der Tages- und Nachtpflege können uneingeschränkt neben ambulanten Leistungen (Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung) in Anspruch genommen werden.
Wie hoch sind die monatlichen Leistungen der Tages- und Nachtpflege?
Pflegegrad | Betrag in € |
---|---|
2 | 721 € |
3 | 1.357 € |
4 | 1.685 € |
5 | 2.085 € |
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag – im Zuge der Kostenerstattung – für Leistungen der Tages- und Nachtpflege einsetzen.