Häusliche Pflegehilfe

    Eine Beschäftigte des Pflegedienstes versorgt Seniorin zu Hause

    In vielen Fällen benötigen der Pflegebedürftige und seine Angehörigen professionelle Hilfe bei der Pflege zu Hause – durch einen ambulanten Pflegedienst. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige beispielsweise Beruf und Betreuung besser organisieren können.

    Welche Leistungen bietet die häusliche Pflegehilfe an?

    • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung
    • Pflegerische Betreuung zur Bewältigung und Gestaltung des täglichen Lebens im häuslichen Umfeld, z.B. Hilfen bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation und bei sozialen Kontakten
    • Beratung und Anleitung bei pflegerischen Fragestellungen
    • Hilfen bei der Haushaltsführung, z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung

    In der Regel bieten die Pflegedienste darüber hinaus zusätzliche Leistungen an, die privat zu finanzieren sind. Dazu gehört beispielsweise die Vermittlung von Hilfsdiensten, wie z. B. Essensbelieferung oder die Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten. 

    Höhe der monatlichen Sachleistung

    Die Höhe der Sachleistung richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad.

    PflegegradHöhe der Sachleistung
    2761 €
    31.432 €
    41.778 €
    52.200 €

    Kombinationsleistung

    Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Pflegehilfe zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den prozentualen Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

    Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger des Pflegegrades 2 nimmt Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 362 € in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 724 €. Er hat somit die Sachleistung zu 50 % ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 316 € stehen im dann ebenfalls 50 % zu, also 158 €.

    Pflegegeldrechner

    Mit diesem können Sie einfach und unkompliziert Ihr individuelles Pflegegeld berechnen. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine voraussichtliche Berechnung ist. Entscheidend und verbindlich für das Pflegegeld ist nur unser Pflegegeld-Bescheid.

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