Kinderkrankengeld
Damit Sie für Ihre Kinder sorgen können
Wenn Sie wegen der Pflege und Betreuung Ihres kranken Kindes nicht zur Arbeit gehen können, zahlen wir Ihnen Kinderkrankengeld. Bei einem Kind bzw. zwei Kindern erhalten Sie Kinderkrankengeld für bis zu 15 Arbeitstage im Kalenderjahr – Alleinerziehenden für bis zu 30 Arbeitstage – für jedes Kind. Bei mehr als zwei Kindern erhalten Sie Kinderkrankengeld für maximal 35 Arbeitstage je Kalenderjahr – Alleinerziehende für maximal 70 Arbeitstage.
Die Voraussetzungen für den Erhalt von Kinderkrankengeld
Ihr Kind muss gesetzlich familienversichert und unter 12 Jahre alt sein. Voraussetzung ist, dass Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber haben und es darf niemand anderes im Haushalt leben, der die Betreuung übernehmen kann.
Für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, besteht keine Altersgrenze. Die Behinderung muss jedoch während der gesetzlichen Familienversicherung eingetreten sein. Für Kinder, die nach ärztlichem Zeugnis schwerstkrank sind, kann Kinderkrankengeld für unbegrenzte Zeit gezahlt werden. Dieser verlängerte Anspruch besteht nur für einen Elternteil.
Krankschreibung für Kinder auch telefonisch
Kinderärtzinnen und -ärzte können die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld nach einer telefonischer Anamnese für bis zu 5 Kalendertage ausstellen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt persönlich bekannt ist und sie oder er die telefonische Ausstellung als medizinisch vertretbar ansieht.
Kinderkrankengeld für Begleitpersonen
Ihr Kind wird stationär behandelt und Sie werden als Begleitperson mit aufgenommen? Dann haben Sie seit dem 01. Januar 2024 einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Ihr Kind gesetzlich familienversichert und unter 12 Jahre alt ist. Voraussetzung ist, dass Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber haben und Sie aus medizinischen Gründen als Begleitperson mit aufgenommen werden.
Für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, besteht keine Altersgrenze. Die Behinderung muss jedoch während der gesetzlichen Familienversicherung eingetreten sein.
Das Kinderkrankengeld erhalten Sie für die Dauer der medizinisch notwendigen Mitaufnahme.
Gut zu wissen: Der Bezug von Kinderkrankengeld für Begleitpersonen wird nicht auf Ihre Höchstanspruchsdauer von Anspruchstagen auf Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung angerechnet.
Kinderkrankengeld in 3 Schritten:
Wenn Ihr Kind krank ist, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese bekommen Sie vom Arzt bzw. von der Ärztin ihres Kindes und ergänzen die fehlenden Felder (z.B. auf der Rückseite).
Wenn Sie zur stationären Behandlung Ihres Kindes aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden, verwenden Sie bitte folgenden Antrag:
In diesem Fall benötigen wir neben dem vollständig ausgefüllten Antrag immer eine Bestätigung der Einrichtung über das Vorliegen der medizinischen Gründe, die eine Mitaufnahme notwendig machen sowie die Dauer der notwendigen Mitaufnahme. Diese Bescheinigung bekommen Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen von der Behandlungseinrichtung Ihres Kindes.
Das Kinderkrankengeld können Sie beantragen, sobald Ihnen die ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Das Kinderkrankengeld für Begleitpersonen können Sie beantragen, wenn die stationäre Behandlung Ihres Kindes und damit die Begleitung beendet ist. Erst dann steht der genaue Zeitraum der Inanspruchnahme fest. Wir bitten Sie, für jeden in Anspruch genommenen Tag bzw. zusammenhängenden Zeitraum einen Antrag auszufüllen. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie uns bitte immer zusammen mit der Bescheinigung der Behandlungseinrichtung zu.
Da sich das Kinderkrankengeld grundsätzlich nach Ihrem entfallenen Nettoentgelt richtet, können wir es erst zahlen, wenn Ihr Arbeitgeber uns die Verdienstbescheinigung des jeweiligen Monats geschickt hat.
Die Antragsunterlagen können Sie ganz einfach in der BAHN-BKK App abfotografieren und an uns schicken.
Alternativ senden Sie uns die vollständigen Antragsunterlagen per Post an:
BAHN-BKK
PostCenter
48123 Münster