Kinderkrankengeld

    Junger Vater misst bei seiner kranken kleinen Tochter Fieber

    Wenn Sie wegen der Pflege und Betreuung Ihres kranken Kindes nicht zur Arbeit gehen können, zahlen wir Ihnen Kinderkrankengeld. Bei einem Kind bzw. zwei Kindern erhalten Sie Kinderkrankengeld für bis zu 15 Arbeitstage im Kalenderjahr – Alleinerziehenden für bis zu 30 Arbeitstage – für jedes Kind. Bei mehr als zwei Kindern erhalten Sie Kinderkrankengeld für maximal 35 Arbeitstage je Kalenderjahr – Alleinerziehende für maximal 70 Arbeitstage.

    Kinderkrankengeld in 3 Schritten:

    1. Welchen Antrag benötigen Sie?

    In diesem Fall benötigen wir neben dem vollständig ausgefüllten Antrag immer eine Bestätigung der Einrichtung über das Vorliegen der medizinischen Gründe, die eine Mitaufnahme notwendig machen sowie die Dauer der notwendigen Mitaufnahme. Diese Bescheinigung bekommen Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen von der Behandlungseinrichtung Ihres Kindes.

    2. Wann beantragen?

    Das Kinderkrankengeld können Sie beantragen, sobald Ihnen die ärztliche Bescheinigung vorliegt. 

    Das Kinderkrankengeld für Begleitpersonen können Sie beantragen, wenn die stationäre Behandlung Ihres Kindes und damit die Begleitung beendet ist. Erst dann steht der genaue Zeitraum der Inanspruchnahme fest. Wir bitten Sie, für jeden in Anspruch genommenen Tag bzw. zusammenhängenden Zeitraum einen Antrag auszufüllen. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie uns bitte immer zusammen mit der Bescheinigung der Behandlungseinrichtung zu.

    Da sich das Kinderkrankengeld grundsätzlich nach Ihrem entfallenen Nettoentgelt richtet, können wir es erst zahlen, wenn Ihr Arbeitgeber uns die Verdienstbescheinigung des jeweiligen Monats geschickt hat.

    3. Wohin mit dem Antrag?