Grauer Star

    Eine Frau fasst sich an den oberen Nasenrücken und hällt in der rechten Hand ihre Brille.

    Der Graue Star (Katarakt) ist eine Augenerkrankung, bei der eine oder beide Augenlinsen trübe werden. Das führt dazu, dass das Sehvermögen nachlässt. Die einzig wirksame Behandlung ist eine Operation. Bei der Katarakt-Operation werden die getrübten Augenlinsen entfernt und durch künstliche Linsen ersetzt.

    Die Kostenübernahme bei einer Katarakt-OP

    Als gesetzliche Krankenkasse übernehmen wir die Kosten der sogenannten Regelversorgung. Bei der Katarakt-Operation umfasst diese die Behandlung sowie die Implantation medizinisch notwendiger Intraokularlinsen

    Die Kosten werden ganz einfach über Ihre Versichertenkarte mit uns abgerechnet.

    Sonderlinsen mit Mehrwehrten

    Es ist auch möglich, dass Sie sich im Rahmen der Operation Sonderlinsen mit Mehrwerten (z.B. Gleitsicht, UV-Filter oder Kontrastverstärkung) einsetzen lassen. 

    Die Praxis rechnet dann die Kosten der Operation und der normalen Linse(n) über die Versichertenkarte mit uns ab. Den Mehrkostenanteil für die Sonderlinsen müssen Sie selbst tragen. Wie hoch dieser ist, erfragen Sie in Ihrer Arztpraxis.
     
    In einigen Bundesländern (insbesondere Brandenburg, Thüringen oder Schleswig-Holstein) kann es vorkommen, dass Sie eine Gesamt-Rechnung über die eingesetzte(n) Linse(n) ohne Abzug eines Kassenanteils erhalten. In diesem Fall können Sie die quittierte Rechnung über die BAHN-BKK-App oder postalisch an uns schicken und einen Zuschuss beantragen. Dieser orientiert sich am Durchschnittspreis von 150 € für eine Intraokularlinse.

    Privatärztliche Leistungen

    Bitte beachten Sie: Privatärztliche Behandlungskosten, z.B. wenn Sie die Operation in einer Privatpraxis oder -klinik durchführen lassen, dürfen wir Ihnen nicht erstatten.

    Laser-Operation

    Manche Ärztinnen und Ärzte bieten als Alternative eine Laser-Operation an. Diese Behandlungsmethode gehört jedoch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, Sie tragen in diesem Fall die Kosten vollständig selbst. Auch eine Bezuschussung, wie bei einer Sonderlinse mit Mehrwert, ist nicht möglich.

    Zweitmeinung

    Wenn Sie sich vor einer Katarakt-Operation eine zweite ärztliche Meinung einholen möchten, wenden Sie sich gerne an InfoMedicus, unsere weltweite Gesundheitshotline.

    Spezialtarif BAHN-BKK Laser/KFO

    Laseroperationen bei Fehlsichtigkeit dürfen wir nicht erstatten. Unsere Kooperationspartnerin DEVK bietet Ihnen einen Tarif, mit dem Sie Ihren Eigenanteil deutlich reduzieren.