Keine Mehrkosten: Zahnfüllungen ohne Amalgam
Seit dem 1. Januar 2025 darf Amalgam in der Europäischen Union (EU) für die zahnärztliche Behandlung nicht mehr verwendet werden. Grund ist die 2023 überarbeitete Quecksilberverordnung der EU: Quecksilber ist Bestandteil von Amalgam.
Trotz des Amalgam-Verbotes bleibt Ihr Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten bestehen. Bisher war Amalgam eines der Füllungsmaterialien, auf das im Rahmen einer mehrkostenfreien Füllung im Seitenzahnbereich zurückgegriffen werden konnte. Zu einer entsprechenden Anpassung der bestehenden Regelungen haben sich die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verständigt.
Die angepassten Regelungen sorgen dafür, dass Sie mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen mehrkostenfrei versorgt werden können. Gleichzeitig können Sie wie bisher gegen private Zuzahlung darüberhinausgehende Füllungsleistungen wählen. Wir übernehmen dann die Kosten in Höhe der gesetzlichen Versorgung. Wie bisher entscheidet der behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin in Abstimmung mit Ihnen, welches konkrete Füllungsmaterial verwendet wird.
Übrigens: Die Mundgesundheit in der deutschen Bevölkerung entwickelt sich weiterhin positiv. Durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen nimmt die Anzahl der Zahnfüllungen kontinuierlich ab.