Seit dem 1. Januar 2025 darf Amalgam in der Europäischen Union (EU) für die zahnärztliche Behandlung nicht mehr verwendet werden. Grund ist die 2023 überarbeitete Quecksilberverordnung der EU: Quecksilber ist Bestandteil von Amalgam. 

Zahnarzt erklärt Kundin den Einsatz von Zahnersatz

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