Rehabilitationsmaßnahmen sollen Patientinnen und Patienten helfen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen in ihrem alltäglichen Leben deutlich beeinträchtigt sind. Der Gesundheitszustand soll durch eine Reha also erhalten oder verbessert werden und die Betroffenen sollen lernen, mit ihrer Erkrankung besser zurecht zu kommen.

Medizinische Leistungen zur Rehabilitation können sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden.

Sie sind berufstätig und durch die ambulante oder soll stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten bleiben? Dann ist Ihr Rentenversicherungsträger dafür zuständig, Ihnen die Reha-Maßnahme anzubieten. Den Antrag können Sie ganz einfach online bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen

Die wesentliche Voraussetzung für die ambulante Reha ist, dass die Behandlungen am Wohnort nicht mehr ausreichen.

Die ambulanten Reha-Maßnahmen werden dann wohnortnah in einer zugelassenen Reha-Einrichtung durchgeführt. Die Patientinnen und Patienten wohnen also zu Hause und erhalten trotzdem eine hochwertige und intensive Rehabilitation.

Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel für 15 Behandlungstage (längstens für 20 Tage) bewilligt und kann frühestens nach 4 Jahren wiederholt werden. 

Die gesetzliche Zuzahlung liegt bei 10 € pro Behandlungstag.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Eine stationäre Reha ist nur dann möglich, wenn alle ambulanten Maßnahmen – auch die ambulante Reha – nicht ausreichen.

Bei einer ambulanten Reha erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung und alle Therapien und Anwendungen, die für die Behandlung Ihrer Erkrankung notwendig sind. Die Maßnahme findet in stationären Rehabilitationszentren mit einem Versorgungsvertrag statt.

Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme wird grundsätzlich für drei Wochen bewilligt und kann frühestens nach 4 Jahren wiederholt werden. 

Für eine Reha nach einem stationären Krankenhausaufenthalt – eine sogenannte Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung (AR) – reicht der Sozialdienst des Krankenhauses den entsprechenden Antrag bei uns ein.

Wir wählen dann eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Fachklinik aus.

Für die stationäre Reha zahlen Sie pro Kalendertag eine gesetzliche Zuzahlung von 10 €. Bei Anschlussheilbehandlungen ist die Zuzahlung auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Unser Fahrkartenservice

Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, bieten wir Ihnen für Ihre Fahrt in die stationäre Reha-Klinik einen besonderen Service an, sofern Ihre Klinik nicht ohnehin die Fahrt organisiert:

Wir übernehmen bei stationären Reha-Maßnahmen, für die wir die Kosten tragen, auch die Fahrkosten zur Kurklinik. In der Regel sind das die Kosten, die für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehen. Früher mussten Sie dafür Ihre Bahn-Fahrkarte selbst kaufen und später zur Erstattung einreichen.

Wir machen es Ihnen einfach: Bestellen Sie Ihre Bahnfahrkarte für die 2. Klasse bei unserem Fahrkartenservice. Sie erhalten diese bequem per Post nach Hause.
 
Nähere Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien Servicenummer 0800 22 46 255.

Wie beantrage ich eine Reha?

Bitte beachten Sie bei der Beantragung einer Reha folgende Schritte:

  1. Ihr Arzt untersucht Sie: Er prüft, welche medizinischen Leistungen Ihre Gesundheit unterstützen und notwendig sind.
  2. Ihr Arzt informiert uns: Stimmt Ihr Arzt den Leistungen zur Rehabilitation zu, stellt er für Sie eine Verordnung aus. Den passenden Antrag dafür hat er in seiner Praxis.