In bestimmten Fällen übernehmen wir zusätzlich zur ärztlichen Behandlung auch die Kosten für häusliche Krankenpflege durch professionelle Pflegekräfte (z. B. aus Sozialstationen). Voraussetzung ist, dass im Haushalt keine Person die erforderliche Pflege erbringen kann.

Die häusliche Krankenpflege besteht aus 3 Komponenten:

  • der medizinischen Behandlungspflege,
  • der Grundpflege und
  • der hauswirtschaftlichen Versorgung. 
     

Sie erhalten alle 3 Elemente der häuslichen Krankenpflege, wenn dies aus ärztlicher Sicht notwendig ist und damit ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird oder wenn Sie schwer erkrankt sind (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt wegen Fraktur beider Arme) und wenn keine Pflegebedürftigkeit ab Grad 2 vorliegt. 

  • Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung erhalten Sie je Krankheitsfall bis zu vier Wochen lang.
  • Die medizinische Behandlungspflege wird immer solange gewährt, wie sie zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.

Wie beantrage ich die Häusliche Krankenpflege?


Die häusliche Krankenpflege bekommen Sie im Bedarfsfall von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt verordnet. Diese Verordnung reichen Sie bei uns ein. Ganz bequem geht das über unsere BAHN-BKK App. 

Oder Sie schicken uns die Verordnung per Post an:

BAHN-BKK
PostCenter
48123 Münster

Welche Zuzahlung muss ich leisten?

Je Kalendertag zahlen Sie lediglich einen Eigenanteil von 10 % der Kosten (für maximal 28 Tage je Kalenderjahr). Dazu kommen noch einmal 10 € für die Verordnung.

Grund- und hauswirtschaftliche Versorgung auch bei leichter Erkrankung

Bei einer leichten Erkrankung erhalten Sie nach gesetzlichem Maß nur die Behandlungspflege. Bei uns erhalten Sie neben der Behandlungspflege auch die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung für bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat, wenn keine Pflegebedürftigkeit ab Grad 2 vorliegt und niemand in Ihrem Haushalt die Versorgung übernehmen kann. Insgesamt ist die Dauer auf 4 Wochen je Krankheitsfall begrenzt.