Das Kostenerstattungsverfahren
Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung ausführlich beraten
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, anstelle des Sachleistungsprinzips (Abrechnung der Leistungen über die elektronische Gesundheitskarte) das Prinzip der Kostenerstattung nach Inanspruchnahme einer Leistung durch uns zu wählen.
Alle Versicherten haben die Möglichkeit das Kostenerstattungsverfahren zu wählen. Das gilt auch für Familienversicherte.
Sie können sich für die Kostenerstattung in allen einzelnen Leistungsbereichen wie z.B. der ambulanten ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung, für veranlasste Leistungen (z B. von der Ärztin bzw. vom Arzt verordnete Krankengymnastik) oder der stationären Behandlung entscheiden.
Sollten Sie sich für das Kostenerstattungsverfahren in einem Bereich entscheiden, dürfen Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für diesen Bereich nicht mehr verwenden. Sie weisen sich dann zukünftig als Privatpatient aus.
Beispiel: Sie haben sich für die Kostenerstattung bei zahnärztlicher Behandlung entschieden. Ab Beginn dieser Entscheidung dürfen Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nun beim Zahnarztbesuch nicht mehr verwenden.
Wenn Sie sich für die Kostenerstattung in einem Leistungsbereich entscheiden, sind Sie an Ihre Wahl mindestens 3 Monate gebunden.
Eine Kostenerstattung übernehmen wir grundsätzlich nur für Vertragsleistungen. Nach unserer vorherigen Zustimmung können Sie auch Leistungserbringer bzw. Leistungserbringerinnen in Anspruch nehmen, mit denen keine Vertragsbeziehungen bestehen. Hier benötigen wir von Ihnen im Einzelfall eine schriftliche Begründung sowie einen Qualifikationsnachweis des Leistungserbringers bzw. der Leistungserbringerin.
Sie erhalten den Betrag, den die Vertragsärztin bzw. der Vertragsarzt für eine Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) von uns bekommen würde, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.
Haben Sie sich für das Kostenerstattungsverfahren im Bereich der ärztlichen Leistungen entschieden, erfolgt die Kostenerstattung in pauschaler Form. Wir erstatten Ihnen 30 % des Rechnungsbetrages abzüglich der Zuzahlungen und Verwaltungskosten.
Außerdem sind wir bei der Kostenerstattung (auch bei Arzneimitteln) gesetzlich verpflichtet, einen Abschlag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung zu erheben: Es werden 5 % je Einzelrechnung vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Sie erhalten vom Leistungserbringer bzw. von der Leistungserbringerin eine Rechnung, die Sie direkt bezahlen. Senden Sie uns bitte die quittierte Rechnung (aus der die durchgeführten Einzelleistungen nach Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ), der Leistungszeitraum und - falls abweichend - der Leistungsempfänger hervorgehen) mit einem formlosen schriftlichen Antrag auf Kostenerstattung zu.
Ganz bequem können Sie uns Ihren Antrag und Ihre Rechnungen über die BAHN-BKK-App übermitteln.
Behalten Sie eine Kopie der Rechnung für Ihre Unterlagen oder für die Vorlage bei Zusatzversicherungen, Beihilfestellen usw.
Zahnersatz, Parodontose Behandlung (PAR), kieferorthopädische Behandlungen und Behandlungen von Kiefergelenkserkrankung sowie Rehabilitationsleistungen müssen Sie vorab von uns genehmigen lassen. Alle anderen Leistungen brauchen Sie nicht zu beantragen.
Ebenso sollten Sie sich vor dem Kauf eines Hilfsmittels (z.B. Rollstuhl) an uns wenden, da wir den Markt genau kennen und Ihnen das gewünschte Hilfsmittel zum günstigsten Preis beschaffen können. Ihr Vorteil: hohe Qualität und geringere Zuzahlungen für Sie.
Bevor Sie sich für ein Kostenerstattungsverfahren entscheiden, möchten wir Sie noch auf Folgendes hinweisen:
- Im Gegensatz zur vertragsärztlichen Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kann ein privat behandelnder Arzt bzw. eine privat behandelnde Ärztin ein Mehrfaches des einfachen Gebührensatzes berechnen. Berechnet ein Arzt bzw. eine Ärztin Leistungen, die außerhalb der medizinisch notwendigen Behandlung und damit nicht im üblichen Rahmen liegen, dürfen wir uns laut Gesetz nicht an den Kosten beteiligen.
- Die privaten Behandlungskosten variieren stark. In der Regel verbleibt Ihnen eine erhebliche Eigenbelastung, die bei schweren Krankheitsfällen zu einer finanziellen Überforderung führen kann.
Wenn Sie sich für die Kostenerstattung entschieden haben:
Bitte informieren Sie uns vor Inanspruchnahme von Leistungen schriftlich über Ihre Wahl. Dann können Sie Ihre private Behandlung in Anspruch nehmen und die Kosten zur Erstattung bei uns einreichen.