Zusätzliche Entlastungsleistungen
125 € pro Monat für eine Betreuung in gesicherter Qualität
Neben den festgelegten Leistungen, die der Pflegeperson und den zu Pflegenden zustehen, gibt es zahlreiche weitere Angebote der Pflegedienste, die dazu dienen sollen, den Betreuungsaufwand und auch die Qualität der Pflege weiter zu verbessern und die betreuenden Personen zu entlasten. Für diese Leistungen müssen Sie in der Regel in Vorleistung treten und selbst bezahlen.
Damit die Inanspruchnahme dieser Leistungen keine Frage des Geldes ist, steht Ihnen ein festgelegter monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung, den Sie für diese Zusatzleistungen in Anspruch nehmen können.
Für die zusätzlichen Entlastungsleistungen steht allen Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) ein monatlicher Betrag von 125 € zur Verfügung.
Auszahlung der Beträge
Der Pflegebedürftige tritt hier in Vorleistung und bekommt die Beträge von der BAHN-BKK Pflegekasse erstattet.
Für diese Angebote können die zusätzlichen Gelder eingesetzt werden
Sie sind ausschließlich für eine Betreuung in gesicherter Qualität zu verwenden.
Dazu gehören:
- die Eigenleistungen der Tages- und Nachtpflege
- die Eigenleistungen der Verhinderungspflege in zugelassenen stationären Einrichtungen
- die Eigenleistungen der Kurzzeitpflege
- zusätzliche Angebote von Pflegediensten - allgemeine Anleitung und Betreuung, aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen
- nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Wann verfällt der Anspruch auf die Leistungen?
Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen kann auch „angespart“ werden. Sofern der monatliche Anspruch nicht ausgeschöpft wird, kann er also zum Beispiel in den Folgemonaten genutzt werden und sogar in das Folgejahr übertragen werden. Am 30. Juni eines Jahres verfallen jedoch die Restansprüche aus dem Vorjahr.