Beruflich ins Ausland
Versicherungsschutz und Leistungsspektrum für Beschäftigte
Mit der zunehmenden Globalisierung setzen auch deutsche Unternehmen ihre Beschäftigten immer häufiger für eine begrenzte Zeit im Ausland ein (= Entsendung). Gehören auch Sie dazu? Oder wagen selbst den Schritt und nehmen eine Beschäftigung bei einem ausländischen Arbeitgeber auf? Wir informieren Sie über den Krankenversicherungsschutz und die Inanspruchnahme von Leistungen während Ihres beruflichen Auslandsaufenthalts.
Wie bin ich während meiner Entsendung versichert?
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber für eine im Voraus zeitlich begrenzte Beschäftigung ins Ausland entsandt werden, bleibt Ihre Mitgliedschaft bei der BAHN-BKK in der Regel bestehen. Auch für mitversicherte Familienangehörige ändert sich nichts.
Woher weiß ich, ob ich weiterhin bei der BAHN-BKK versichert bleiben kann?
Ob die Voraussetzungen für das Fortbestehen der Mitgliedschaft vorliegen, prüfen wir gerne für Sie. Bitte holen Sie die Angaben über die Art und Dauer der Auslandsbeschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber ein und lassen sie uns zukommen. Endet Ihre Mitgliedschaft aufgrund der Auslandsbeschäftigung, beraten wir Sie selbstverständlich zu Ihrem weiteren Krankenversicherungsschutz.
Wenn Sie während Ihres beruflichen Auslandsaufenthaltes erkranken, zahlt Ihr Arbeitgeber für die Leistungen, die Sie in Deutschland erhalten hätten. Wir erstatten Ihrem Arbeitgeber den verauslagten Betrag bis zur Höhe der im Inland erstattungsfähigen Kosten.
Viele Arbeitgeber schließen zusätzlich private Auslandskrankenversicherungen für ihre Arbeitnehmer ab. Bitte fragen Sie Ihren Arbeitgeber, wie er vorgeht.
Wie rechne ich Sachleistungen im Ausland ab?
In den EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz und Serbien erhalten Sie Sachleistungen über Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC). In Bosnien-Herzegowina, der Türkei und Tunesien hingegen legen Sie einen Auslandskrankenschein vor, den wir Ihnen gerne ausstellen.
Was sollte ich grundsätzlich beachten?
Die Sachleistungen richten sich nach dem Leistungskatalog des jeweiligen Aufenthaltsstaates.
Setzen Sie Ihre EHIC oder Ihren Auslandskrankenschein ein, um Sachleistungen zu bekommen, besteht gegenüber Ihrem Arbeitgeber daneben kein zusätzlicher Anspruch. Das bedeutet, Sie können nur eine Leistungsart auswählen. In der Regel ist es für Sie vorteilhafter, Leistungen über Ihren Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen.
Aktuelle Merkblätter mit Informationen zur ärztlichen Behandlung im Ausland, Medikamenten und Kostenerstattung stellt der GKV-Spitzenverband auf seiner Website bereit.
Anwartschaftsversicherung - für die Zeit nach Ihrem Auslandsaufenthalt
Bei einer Beschäftigung im Ausland kann es vorkommen, dass eine Pflichtmitgliedschaft bei der BAHN-BKK endet. Auch eine freiwillige Versicherung kann anlässlich der Auslandsbeschäftigung gekündigt werden, wenn ein ausreichender anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird (z. B. eine private Auslandskrankenversicherung).
Sie haben dann die Möglichkeit, eine Anwartschaftsversicherung bei der BAHN-BKK abzuschließen. Die Anwartschaftsversicherung ist eine freiwillige Mitgliedschaft zu einem niedrigen Beitrag. Sie ist möglich für Zeiten, in denen der Leistungsanspruch ruht (z. B. während eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts).
Die Anwartschaftsversicherung setzt sich aus einem monatlichen Beitrag für die Kranken- und die Pflegeversicherung zusammen:
- Beitrag zur Krankenversicherung: 51,98 €/Monat
- Beitrag zur Pflegeversicherung: 10,03 €/Monat
- Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose: 10,36 €/Monat
- Wenn Sie in Deutschland wieder versicherungspflichtig werden, können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Im Falle einer Auffangpflichtversicherung haben Sie jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld.
- Sie können eine freiwillige Versicherung bei der BAHN-BKK abschließen, wenn Sie innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr aus dem Ausland eine versicherungsfreie Beschäftigung aufgenommen haben. Das bedeutet, Ihr Jahresarbeitsentgelt überschreitet 57.600 €. Für den Beitritt zur freiwilligen Versicherung haben Sie 3 Monaten nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland Zeit.
Lassen Sie sich persönlich beraten!
Damit Ihr Versicherungsschutz während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt ungehindert verläuft, berät Sie unser Auslandsexperte gerne. Sie erreichen ihn per E-Mail oder telefonisch unter 069 77 078 122.
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