Wichtige Information für freiwillig versicherte Rentner mit Rentenzuschlag

    Ältere Frau, die vorm Laptop sitzt und ein Schreiben durchliest

    Es gibt gute Nachrichten für circa 3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern: Seit Juli 2024 erhalten Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters-oder Hinterbliebenenrenten einen Zuschlag zu ihrer Rente.

    Der Rentenversicherungsträger informierte diesen Personenkreis im Juli 2024 schriftlich über die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung. Die Auszahlung erfolgt getrennt von der zugrundeliegenden Rente und ist bei der Überweisung mit „Rentenzuschlag“ ausgewiesen.

    Senden Sie uns Ihre Rentenmitteilung

    Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner freiwillig in bei uns versichert sind und einen Rentenzuschlag erhalten, melden Sie sich bitte bei uns.

    Denn: Vom 1. Juli 2024 bis 30. November 2025 ist es der Rentenversicherung aus technischen Gründen nicht möglich, uns den Zuschlag für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu melden. Dies hat zur Folge, dass wir die Beträge ab Dezember 2025 nachberechnen müssen. Damit Sie dann nicht von einer hohen Nachzahlung von der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge betroffen sind, melden Sie uns Ihren Rentenzuschlag am besten zeitnah. So können wir Ihre Beiträge gleich in korrekter Höhe berechnen.

    Am besten senden Sie uns ein Foto Ihrer Rentenmitteilung über unser Kontaktformular oder eine Kopie Ihrer Rentenmitteilung per Post an:

    BAHN-BKK