Spezialtarif BAHN-BKK Laser/KFO
Nutzen Sie moderne Technik
Laseroperationen bei Fehlsichtigkeit dürfen wir nicht erstatten, kieferorthopädische Maßnahmen (KFO) nur zum Teil. Für diese Behandlungen bietet Ihnen die DEVK einen Tarif, mit dem Sie Ihren Eigenanteil deutlich reduzieren.
Welche Leistungen beinhaltet der DEVK-Tarif BAHN-BKK Laser/KFO?
Leistungsbeschreibung | Leistung der DEVK Versicherungen |
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Laser-OP der Augen zur Sehschärfenkorrektur | Die DEVK erstattet Kosten für Laser-Operationen am Auge zur Sehschärfenkorrektur bis zu einer Höchstgrenze. Im ersten bis dritten Kalenderjahr Ihrer Versicherung liegt die Höchstgrenze bei jeweils 300 € pro Kalenderjahr. Ab dem 4. Kalenderjahr liegt die Höchstgrenze bei 1.000 €. |
Kieferorthopädische Maßnahmen (KFO) | Die DEVK übernimmt 60 % der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu einer Höchstgrenze. Im ersten bis dritten Kalenderjahr Ihrer Versicherung liegt die Höchstgrenze bei jeweils 300 €. Ab dem 4. Kalenderjahr liegt die Höchstgrenze bei 1.000 €. |
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, dem Tarif zugrundeliegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III) der DEVK Versicherungen.
Die Monatsprämie für den Tarif BAHN-BKK Laser/KFO beträgt unabhängig vom Alter 8,90 €.
Mit Versicherungsbeginn haben Sie zunächst eine Wartezeit von 3 Monaten für Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur und von 8 Monaten für kieferorthopädische Maßnahmen.
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören zum Beispiel Zahnspangen, Keramik- und Kunststoffbrackets, funktionstherapeutische Maßnahmen, Lingualtechnik und viele mehr. Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen ist die Einstufung in die Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 2 oder höher.