Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Apps auf Rezept
DiGAs sind Apps, die Sie beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet-PC nutzen können, aber auch webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen. Diese können dabei helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung ist ein Einsatz möglich.
Was genau ist eine DiGA?
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassene Apps oder Browseranwendungen, die helfen, Anzeichen einer Krankheit zu erkennen und Sie als Patientin oder Patient zu behandeln und zu begleiten. Auch Apps oder Browseranwendungen, die Versicherte mit Behinderung oder Verletzungen digital unterstützen, können als DiGA zugelassen werden.
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzten bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können bei Bedarf eine geeignete DiGA verschreiben. Die Kosten tragen wir. Eine DiGA kann auch ohne ärztliche Verordnung von uns genehmigt und gezahlt werden. Hierzu benötigen Sie einen Nachweis der medizinischen Indikation, für die die DiGA bestimmt ist. Da DiGA als Medizinprodukte gelten, werden sie vor der Zulassung durch das BfArM auf ihre Sicherheit und Funktionstauglichkeit geprüft.
Die Nutzung eine DiGA ersetzt keinen Arztbesuch. Sie kann allerdings eine sinnvolle Ergänzung zu diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen sein.