Hebammenbetreuung
Für eine sorgenfreie Geburt
Die Wahl einer Hebamme ist Vertrauenssache. Setzen Sie sich mit der Suche nach einer Hebamme rechtzeitig auseinander. Viele Hebammen sind bereits für viele Monate ausgebucht. Neben den gesetzlichen Leistungen übernehmen wir zusätzlich bis zu 250 € für die Hebammenrufbereitschaft.
Bitte achten Sie bei Ihrer Suche auch darauf, dass die Hebamme dem "Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe" beigetreten ist. Denn nur dann können wir Ihre Kosten übernehmen. Die Leistung der Hebamme wird auf sogenannten Quittierungsbögen erfasst, die Sie, spätestens am Tag nach der Leistung, mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Diese Leistungen übernehmen wir:
- Kurse der Geburtsvorbereitung und Rückbildung,
- die Vor- und Nachsorge der Entbindung,
- Leistungen in Belegkliniken,
- Leistungen in außerklinischen Einrichtungen,
- Leistungen nach Hausgeburten.
Hebammenrufbereitschaft - Kostenerstattung bis zu 250 €
Sie möchten Ihr Kind in einem Geburtshaus oder zu Hause zur Welt zu bringen? In beiden Fällen ist es besonders wichtig, dass Sie sich auf eine Hebamme verlassen können, die Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit für eine Entbindung zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Hebammenrufbereitschaft ist die Hebamme bzw. das Hebammenteam mit einer Kassenzulassung in der Regel von der 37. bis zur 42. Schwangerschaftswoche zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Wochenenden und Feiertagen, für Sie telefonisch erreichbar. Die Hebamme steht Ihnen in dieser Phase in vollem Umfang zur Verfügung.
Ist die Rufbereitschaft der Hebamme eingeschränkt, beispielsweise durch eine andere Geburt, organisiert sie eine Vertretung.
Wir erstatten Ihnen die Kosten bis zu 250 €.
Sie möchten die Hebammenrufbereitschaft in Anspruch nehmen? Dann senden Sie uns bitte die quittierte Rechnung (aus der die durchgeführten Einzelleistungen und der Leistungszeitraum hervorgehen) der Hebamme zu und nennen uns Ihre Kontodaten.
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