Familien-Pflegezeit
24 Monate Freistellung
Wenn Beschäftigte für die Sicherstellung der häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen eine länger dauernde Reduzierung ihrer Arbeitszeit benötigen, besteht die Möglichkeit, eine Familienpflegezeit bis zu 24 Monate in Anspruch zu nehmen. Dies gilt allerdings nicht für Beschäftigte in Unternehmen mit weniger als 26 Beschäftigten.
Nehmen Sie sich die Zeit
Die Ausgestaltung und Aufteilung der Familienpflegezeit kann an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Der befristete Anspruch auf Teilzeitarbeit bei Rückkehr in das vorherige Arbeitsverhältnis hilft insbesondere Frauen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Wochenarbeitszeit: 15 Stunden
Um zu vermeiden, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit wegen der Pflege ganz aufgeben, muss bei der Familienpflegezeit die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen, wobei die geforderte Mindestarbeitszeit nur im Durchschnitt eines Jahres vorliegen muss.
Kombination der Freistellungsansprüche
Es ist möglich, im Anschluss an eine Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz eine andere Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch zu nehmen oder umgekehrt. Die Gesamtdauer aller Freistellungen darf jedoch 24 Monate nicht überschreiten. Wenn Sie beispielsweise eine Pflegezeit für 6 Monate in Anspruch genommen haben, können Sie noch längstens 18 Monate ihre Arbeitszeit im Rahmen der Familienpflegezeit reduzieren.
Die verschiedenen Freistellungen müssen zeitlich unmittelbar aufeinander folgen. Eine zeitliche Unterbrechung zwischen den Freistellungen ist nur zur Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase möglich.