Pflegehilfsmittel
Unterstützung durch Pflegeversicherung und Krankenkasse
Zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zählen auch Pflegehilfsmittel. Das sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Linderung von Beschwerden beitragen oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Die Kosten werden von der BAHN-BKK Pflegekasse übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. Wenn zum Beispiel Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, übernimmt die BAHN-BKK als Krankenkasse die Kosten.
Folgende Unterscheidungen gibt es:
Technische Pflegehilfsmittel
z.B. Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Diese sogenannten Einmalartikel dienen insbesondere der Pflegeerleichterung und der Unterstützung der Pflegepersonen. Dazu zählen:
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Desinfektionsmittel (Hände und Flächen)
Diese Artikel sind ausschließlich für die Verwendung durch private Pflegepersonen vorgesehen.
Sie können über zugelassene Vertragspartner (z. B. Apotheken und Sanitätshäuser) bezogen werden. Diese übernehmen für Sie die Antragstellung und rechnen die Kosten nach der Genehmigung direkt mit der BAHN-BKK Pflegekasse ab. Gerne informieren wir Sie über einen Vertragspartner in Ihrer Nähe.
Alternativ können die Produkte auch beispielsweise in Drogeriemärkten selbst gekauft und die Belege zur Kostenerstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Dann beachten Sie bitte: Aus der Quittung muss stets hervorgehen, welches Pflegehilfsmittel gekauft wurde.
Hilfsmittelempfehlungen im Pflegegutachten
Werden im Pflegegutachten Hilfsmittel für Sie empfohlen, sorgen wir dafür, dass Sie diese schnell und unbürokratisch erhalten.