Pflegegeld
Finanzielle Unterstützung ab Pflegegrad 2
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, z. B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse überwiesen.
Verwendungszweck des Pflegegeldes
Der Pflegebedürftige kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen. Er kann damit seine Pflege selbst organisieren und ggf. das Pflegegeld an die versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom individuellen Pflegegrad des Pflegebedürftigen.
Wie hoch ist das monatliche Pflegegeld?
Pflegegrad | Pflegegeld |
---|---|
2 | 332 € |
3 | 573 € |
4 | 765 € |
5 | 947€ |
Der Pflegedienst berät
Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst sicherstellen, müssen sich einmal halbjährlich - bei Pflegegrad 4 oder 5 einmal vierteljährlich - durch einen Pflegedienst beraten lassen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Liegt der Pflegegrad 1 vor, kann pro Halbjahr ebenfalls ein Beratungseinsatz abgerufen werden. Dieser Beratungseinsatz ist freiwillig und kostenfrei.
Für die Beratung können Sie sich gerne an unseren exklusiven Kooperationspartner, die WDS GmbH, wenden. Unter der Servicenummer 0201 177 848 55 vereinbaren Sie dort schnell und unbürokratisch einen Termin.
Natürlich können Sie auch einen anderen zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl beauftragen. Wir benennen Ihnen gerne die Pflegedienste in Ihrer Nähe.
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