Leben in Wohngruppen
Förderung der Gemeinschaft
Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und der stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 214 € monatlich zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können.
Darüber hinaus gibt es ein Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen. Dieses wird mit 2.500 € pro Person (maximal 10.000 € je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung gefördert. Das Initiativprogramm endet, wenn die von den Pflegekassen bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind.
Pflegeleistungen gemeinsam nutzen
Versicherte können Pflegeleistungen auch gemeinsam mit anderen Leistungsberechtigten in Anspruch nehmen. Dieses so genannte „Poolen” von Leistungsansprüchen soll insbesondere die Situation bei ambulant betreuten Wohnformen und Senioren-WGs verbessern und ihre Nutzung fördern.
Beispielsweise kümmert sich in einem Wohnhaus oder in einer Wohngemeinschaft ein zugelassener Pflegedienst um mehrere Pflegebedürftige. Dadurch werden in vielen Fällen Zeit und damit Geld gespart, das dann individuell für den Einkauf weiterer Pflegeleistungen eingesetzt werden kann.