Verletztengeld nach Arbeitsunfall

    Ein Arbeiter in einem Lager kuemmert sich um seine verletzte Kollegin

    Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder einen Unfall auf dem Weg zur/von der Arbeit hatten oder an einer Berufskrankheit leiden, erhalten Sie vom Unfallversicherungsträger Verletztengeld. Ausgezahlt wird das Verletztengeld über die Krankenkassen.

    Wie erfolgt die Zahlung des Verletztengeldes?

    Die Zahlung des Verletztengeldes erfolgt im Auftrag der Berufsgenossenschaft und wird immer rückwirkend gezahlt. Damit wir Ihnen Verletztengeld zahlen können, muss Ihre Arbeitsunfähigkeit immer lückenlos und rechtzeitig ärztlich festgestellt wird.

    Wie hoch ist das Verletztengeld?

    Das Verletztengeld beträgt grundsätzlich 80 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts. Maßgeblich ist das zuletzt abgerechnete Arbeitsentgelt vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Dabei werden auch Einmalzahlungen und steuerfreie Zuschläge berücksichtigt, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gezahlt hat. Das Verletztengeld darf jedoch nicht höher sein als das tatsächlich erzielte Nettoarbeitsentgelt vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

    Muss ich Beiträge aus dem Verletztengeld zahlen?

    Ja, zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt der Unfallversicherungsträger allein. Nur wenn Sie keine Kinder haben und älter als 23 Jahre sind, zahlen Sie den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung allein.

    Wie lange erhalte ich Verletztengeld?

    Darüber entscheidet der Unfallversicherungsträger. Stellt der Durchgangsarzt das Ende der unfallbedingten Behandlung fest, endet die Zahlung des Verletztengeldes.

    Krankengeld

    Sie sind arbeitsunfähig erkrankt und Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen keinen Lohn bzw. kein Gehalt mehr? Dann prüfen wir Ihren Anspruch auf Krankengeld.