Impfungen gegen Meningokokken B
Schutz vor lebensbedrohlichen Erkrankungen
Meningokokken-B-Erkrankungen sind sehr selten, sie können jedoch innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden. Mit einer Impfung kann man sich und seine Kinder gegen eine Ansteckung mit dem Erreger schützen bzw. die Auswirkungen einer Erkrankung mindern.
Durch engen Kontakt können Meningokokken-Bakterien beim Husten oder Niesen über eine Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen werden. Dabei kann es vorkommen, dass man die Bakterien im Nasen-Rachen-Raum trägt und andere ansteckt, ohne selbst erkrankt zu sein oder Symptome zu zeigen.
Meningokokken-Bakterien der Serogruppe B können eine Hirnhautentzündung (Meningitis) – also eine Entzündung der Membran, die das Gehirn und das Rückenmark umgibt – sowie eine schwere Blutvergiftung (Sepsis) verursachen.
Mit Abstand am häufigsten tritt die Erkrankung bei Säuglingen und Kleinkindern in den ersten beiden Lebensjahren auf. Daher ist es sinnvoll, die Impfung gegen Meningokokken B so früh wie möglich zu verabreichen. Möglich ist die Impfung ab dem 2. Lebensmonat.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts (RKI) empfiehlt, dass Kinder und Jugendliche nach ihrer Grundimmunisierung im Kleinkindalter noch eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten sollen.
Vor der Impfung hat mit der Ärztin bzw. dem Arzt eine ausführliche Beratung zu den Vor- und Nachteilen stattzufinden.
Für die Grundimmunisierung sind mehrere Impfungen notwendig. Wie viele Impfungen in welchem Abstand erfolgen, hängt vom Impfstoff ab. Darüber klärt Sie die Ärztin bzw. der Arzt vor der Impfung in einem ausführlichen Beratungsgespräch auf und beantwortet gegebenenfalls weitere Fragen.
Für die Auffrischungsimpfung (Booster) genügt eine Impfung.
Bei allen Kindern bis einschließlich 4 Jahren rechnet die Arztpraxis die Kosten der Impfung ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) direkt mit uns ab.
Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 bis einschließlich 17 Jahren treten Sie zunächst in Vorleistung. Zur Kostenerstattung reichen Sie uns bitte nach Abschluss aller Impfgaben die Rechnungen für die ärztlichen Behandlungen (maximal 2,3-facher Satz entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte) sowie die Rezepte bzw. die Rechnungen für den Impfstoff ein. Das können Sie ganz bequem über unsere BAHN-BKK-App erledigen.
Bitte beachten Sie: Eine Einzelerstattung (pro Impfung) ist nur bei Auffrischungsimpfungen (Booster) möglich.