Masernschutzimpfung
Impfschutz für alle Altersgruppen
Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die vor allem Kinder betrifft. Neben den typischen roten Hautflecken ruft die Erkrankung Fieber und einen erheblich geschwächten Allgemeinzustand hervor. Die Krankheit wird durch das Masernvirus hervorgerufen und kann in manchen Fällen lebensbedrohlich sein.
Die Masern-Infektion
Das Risiko, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt, ist bei Kindern unter 5 Jahren und bei Erwachsenen über 20 Jahren erhöht. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kann es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie beispielsweise Durchfall, Mittelohrentzündung, Lungenentzündung und Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) kommen. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung.
Seit vielen Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts (RKI) die Grundimmunisierung gegen Masernerkrankungen im Kleinkindalter mit zwei Impfstoffdosen.
Um den Masernschutz auch bei den Erwachsenen zu erhöhen, hat die STIKO eine Nachholimpfung für alle nach 1970 Geborenen als Regelleistung eingeführt, bei denen keine oder nur eine einmalige Impfung in der Kindheit gegen Masern dokumentiert wurde oder deren Impfstatus unklar ist.
Die Jahrgänge bis einschließlich 1970 hat die STIKO nicht einbezogen, da hier eine sehr hohe Immunität von etwa 95 Prozent aufgrund bereits durchlebter Erkrankungen vorliegt.
Wir möchten auch all jenen, die 1970 oder früher geboren wurden und noch keine Masernerkrankung durchgemacht haben, die Möglichkeit bieten, sich durch eine Impfung zu schützen und erstatten deshalb auch ihnen die Kosten für eine Nachholimpfung. Lassen Sie sich hierzu ausführlich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten.
Bei allen Kindern und Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, werden die Kosten der Impfung ganz einfach über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) direkt mit uns abgerechnet.
Erwachsene, die 1970 oder früher geboren sind, treten zunächst in Vorleistung. Zur Kostenerstattung reichen Sie uns bitte nach Abschluss aller Impfgaben die Rechnungen für die ärztlichen Behandlungen (maximal 2,3-facher Satz entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte) sowie die Rezepte bzw. die Rechnungen für den Impfstoff ein. Das können Sie ganz bequem über unsere BAHN-BKK-App erledigen.
Bitte beachten Sie: Eine Einzelerstattung (pro Impfung) ist nicht möglich.