Haushaltshilfe
Wir lassen Sie nicht alleine
Sie sind als „haushaltsführende Person“ erkrankt und können Ihren Haushalt und gegebenenfalls Ihre Kinder nicht alleine versorgen? Unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen wir Ihnen eine Haushalthilfe. Wichtig ist, dass Sie zuerst einen Antrag stellen.
Es müssen immer diese beiden Grundvoraussetzungen erfüllt sein, damit wir eine Haushaltshilfe genehmigen können:
- Die erkrankte Person hat den Haushalt vor der Erkrankung selbst geführt. Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn Sie generell eine Hausangestellte beschäftigen oder die Kinder auch sonst anderweitig versorgt sind.
- Im Haushalt lebt keine andere Person, die den Haushalt weiterführen könnte.
Wenn Sie schwer erkrankt, aber nicht pflegebedürftig sind, zuhause versorgt werden und uns eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe für die Dauer von vier Wochen.
Wenn Sie zusätzlich Kinder zu versorgen haben, zahlen wir die Haushaltshilfe für einen längeren Zeitraum. Nähre Informationen finden Sie untenstehend.
Kein Problem – auch hier sind wir für Sie da. Wir übernehmen die Kosten einer Haushaltshilfe
- für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme
- bei einer schweren Erkrankung (nach Krankenhausaufenthalt, nach Operationen) für die Dauer von 26 Wochen
- als EXTRA auch bei nicht so schweren Erkrankungen für die Dauer von vier Wochen oder während der stationären Versorgung in einem Hospiz für die Dauer von 26 Wochen.
Laut Gesetz darf das in Ihrem Haushalt lebende Kind nicht älter als zwölf Jahre sein. Auch hier gehen wir zu Ihren Gunsten noch weiter: Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe bis zum 14. Geburtstag Ihres jüngsten Kindes.
In diesem Fall übernehmen wir die Kosten für die Dauer der ärztlich bescheinigten Notwendigkeit.
Eine Haushaltshilfe übernimmt die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, die erforderlich sind, um einen Haushalt weiterzuführen. Dazu gehören zum Beispiel Putzen, Wäsche waschen, Einkaufen von Lebensmitteln, Zubereitung von Mahlzeiten sowie die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern.
Wir arbeiten mit professionellen Dienstleistern, wie Sozialstationen, Pflegediensten und familienentlastenden Diensten in ganz Deutschland zusammen und können Ihnen schnell eine Haushaltshilfe vermitteln.
Sie können sich aber auch selbstverständlich selbst um eine Ersatzkraft kümmern und z. B. einen Freund, eine Nachbarin oder Verwandte als Haushaltshilfe engagieren. Stellen Sie bei uns nur unbedingt den Antrag auf Haushalthilfe, bevor Sie eine Person damit beauftragen.
Wichtig zu wissen: Ehegatten (auch geschiedene oder getrennt lebende) sowie Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad und andere im Haushalt lebende Personen dürfen wir grundsätzlich nicht als Haushaltshilfe bezahlen. Wir können ihnen lediglich tatsächlich entstandene Aufwendungen ersetzen (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
Mit den professionellen Anbietern haben wir die Preise vertraglich vereinbart. Engagieren wir die Haushalthilfe für Sie, übernehmen wir die Kosten in Höhe der Vertragspreise. Sie leisten lediglich die gesetzlich festgelegte Zuzahlung: Das sind 10 % der Kosten - mindestens 5 € und maximal 10 € je Kalendertag. Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung brauchen Sie keine Zuzahlung leisten. Ebenso müssen Sie nichts zahlen, wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind.
Die Kosten einer selbst beschafften Haushaltshilfe erstatten wir mit 11 € pro Stunde, maximal 88 € pro Tag.
Bitte beachten Sie: Eine Erstattung der von Ihnen geltend gemachten Kosten kann nur erfolgen, wenn Sie uns die Überweisung an die Haushaltshilfe mittels Bankbeleg nachweisen.
Leistet Ihr Ehegatte, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad oder eine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltshilfe, können wir Fahrkosten oder einen Verdienstausfall mit bis zu 88 € pro Tag erstatten, wenn Sie uns diese Kosten nachweisen.
Liegt bei Ihnen Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 vor, sind die notwendigen Hilfen bei der Haushaltsführung bereits durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt.
Möchten Sie sich hierzu beraten lassen? Ihr Ansprechpartner unserer Pflegekasse hilft Ihnen gerne weiter.
Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt die ärztliche Bescheinigung ausfüllen und unterschreiben. Reichen Sie uns diese zusammen mit Ihrem ausgefüllten Antrag bei uns ein.
Bitte beachten Sie: Stellen Sie Ihren Antrag unbedingt vor Beginn der Haushaltshilfe oder im Akutfall unmittelbar zu Beginn der Erkrankung.
Unser Tipp: Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Haushaltshilfe und die ärztliche Bescheinigung bequem über unsere App ein. Laden Sie den Antrag bitte in der Kategorie Sonstiges - Leistungen hoch.