Förderung von Selbsthilfegruppen
Wir unterstützen Ihre Selbsthilfe-Projekte!

Die Selbsthilfelandschaft in Deutschland ist bunt und vielfältig – und sie wächst! Schätzungen zufolge hat sich die Anzahl von Selbsthilfegruppen seit den 70er Jahren mehr als verdoppelt. Heutzutage sind etwa 3,5 Millionen Menschen in Deutschland in mehr als 100.000 Selbsthilfegruppen organisiert. Kein Wunder also, dass die Selbsthilfe auch als die „vierte Säule des Gesundheitswesens“ gilt.
Welche Ziele verfolgen Selbsthilfegruppen?
Das Ziel ist für alle ähnlich: Über den Erfahrungsaustausch mit anderen erhalten Betroffene und Angehörige Informationen, Rat und Hilfe im Alltag – eine wichtige Unterstützung bei der (gemeinsamen) Bewältigung einer Krankheit, einer Behinderung oder eines psychosozialen Problems. Dabei folgen Selbsthilfegruppen dem sogenannten „Selbsthilfeprinzip“. Das heißt, die Mitglieder der Gruppe bewältigen ihre Probleme selbstständig und ohne professionelle Leitung. Somit werden Selbsthilfeakteure und Selbsthilfeakteurinnen häufig zu „Experten und Expertinnen in eigener Sache“.
Auf diese Weise trägt die Selbsthilfe in Deutschland aktiv dazu bei, die Mündigkeit sowie die Lebensqualität von betroffenen Personen und deren Angehörigen zu verbessern.
Es gibt 2 Förderarten der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen:
Pauschalförderung:
Bei der Pauschalförderung können Selbsthilfegruppen Fördermittel für Ausgaben beantragen, die den Routinebetrieb der Gruppe betreffen, also z. B. kontinuierliche Kosten für Raummiete, Büromaterial, Telefon- und Stromkosten oder regelmäßige Fahrtkosten.
Für eine Pauschalförderung ist der BKK-Dachverband verantwortlich. Dafür müssen Sie einen Antrag beim BKK-Dachverband stellen. Alle Informationen finden Sie hier auf der Website des BKK-Dachverband.
Projektförderung:
Wie der Name bereits andeutet, geht es bei der Projektförderung um ihre individuellen Gruppenprojekte und Aktivitäten, z. B. auf ein Krankheitsbild abgestimmte Workshops, Teilnahme an Tagungen oder Konferenzen, Fortbildungen, Erstellung von Informationsmaterialien oder Referentenkosten.
Die BAHN-BKK stellt ausschließlich Mittel zur regionalen Projektförderung zur Verfügung.
Die verfügbare Fördersumme für 2025 liegt bei 143.278,75 €.
Die BAHN-BKK ist für die regionale Projektförderung für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen zuständig.
Für Fördergelder auf Landes- oder Bundesebene müssen Sie einen Antrag beim BKK-Dachverband oder beim BKK-Landesverband stellen. Die Ansprechpersonen finden Sie hier.
Schauen Sie gerne in den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, um weitere Informationen zu erhalten:
Wenn Sie Fördergelder für die Projektförderung auf regionaler Ebene beantragen möchten benötigen wir folgende Unterlagen:
- Antrag zur Projektförderung inkl. Beschreibung von Ziel und Zweck der beantragten Förderung
- Finanzierungsplan
- Kostenvoranschlag
- Kurze Projektskizze
Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag unsere Vorlagen:
Sie können Ihre Unterlagen per E-Mail oder postalisch an uns senden:
BAHN-BKK
60486 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie: Fristen und Nachweise
Frist: Die Anträge für das jeweilige Jahr müssen immer bis zum 31. März bei uns eingehen.
Falls Sie Anträge nach dem 31. März einreichen werden, senden Sie uns eine kurze E-Mail mit Ihrem Vorhaben und der Höhe der Fördersumme und wir überprüfen, ob noch Fördergelder zur Verfügung stehen.
Nachweise: Bitte reichen Sie alle Nachweise bis Ende Februar des Folgejahres bei uns ein. Das Formular finden Sie hier:
Bundesebene:
BKK Dachverband e.V.
Frau Dr. Dagmar Siewerts
Mauerstraße 85
10117 Berlin
Telefon: 030 2700 406-505
E-Mail: dagmar.siewerts(at)bkk-dv.de
Landesebene:
Zuständig für Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern:
BKK-Landesverband NORDWEST
Frau Kim Ebert
Süderstraße 24
20097 Hamburg
Telefon: 040 251505-230
E-Mail: kim.ebert(at)bkk-nordwest.de
Zuständig für Bayern
BKK Landesverband Bayern
Herrn Robert Wolf
Züricher Straße 25
81476 München
Telefon: 089 74579-170
E-Mail: wolf(at)bkk-lv-bayern.de
Zuständig für Brandenburg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
BKK Landesverband Mitte
Herrn Armin Vogel
Ernst-Reuter-Platz 3-5
10587 Berlin
Telefon: 030 383907-12
E-Mail: armin.vogel(at)bkkmitte.de
Zuständig für Baden-Württemberg und Hessen
BKK Landesverband Süd
Frau Vera Eifert
Stresemannallee 20
60596 Frankfurt
Telefon: 07154 1316-305
E-Mail: v.eifert(at)bkk-sued.de